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Mitarbeitende, Betroffene und Journalisten nutzen Angebot des Erzbistums Köln zum Vergleich :Knapp 400 Personen nahmen Einsicht in das Münchener Gutachten

Datum:
1. Apr. 2021
Von:
pek210401
Mitarbeitende, Betroffene und Journalisten nutzen Angebot des Erzbistums Köln zum Vergleich

Köln. 382 Personen – Betroffene, Journalisten und Interessierte – haben das Angebot des Erzbistums Köln genutzt, die Gutachten zur Aufarbeitung selbst zu vergleichen. Trotz der verschärften Auflagen wegen Corona verlief die Einsicht­nahme sehr ruhig und problemlos. Im großen Saal des Maternushauses lagen die Gutachten der Kanzleien Gercke Wollschläger und Westpfahl pp. (WSW) aus, dazu die Vergleiche und Bewertungen zur Methodik durch renommierte Juristen. Von allen Dokumenten waren 150 Stück erstellt worden. So konnten fünfmal am Tag die zehn Leseplätze immer wieder mit neuen beziehungs­weise desinfizierten Exemplaren bestückt werden – dies war eine der Auflagen, die das Erzbistum in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln umsetzen musste. Auch die Lüftungs­regel und Aufenthalts­dauer im Saal gehörten dazu. Einige Interessenten buchten deshalb einen zweiten Termin, um mehr Zeit für die Lektüre und den Vergleich zu haben. Die Reservierung war einfach über einen Online-Kalender möglich. 

Die Detailliertheit und Struktur des Gercke-Gutachtens wurde häufiger positiv hervorgehoben. „ Ich fand es gut, beide Unter­suchungen auf dem Tisch zu haben – damit hatte sich für mich das Geheimnisvolle und Spekulative erledigt“, ergänzte einer der Besucher.

Das Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger sowie die Bewertungen durch die Professoren Jahn/Streng und Schöch stehen weiter auf der Website des Erzbistums zum Download zur Verfügung. Das WSW-Gutachten konnte wegen seiner äußerungs­rechtlichen Schwäche nicht veröffentlicht werden. „ Die Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger hat uns eine ganze Reihe von Bereichen aufgezeigt, in denen wir schlecht aufgestellt waren und in denen wir bis heute großen und dringenden Verbesserungs­bedarf haben. Wir stehen in jedem Fall in der Pflicht, all das zügig anzustoßen, was wir zeitnah tun können. Auf Basis dieses Gutachtens haben wir unseren 8-Punkte-Plan erstellt, wie wir Intervention und Prävention stärken. Das sind erste Schritte, denen noch weitere folgen müssen“ , erläutert Generalvikar Dr. Markus Hofmann das Vorgehen.

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