Weichenstellungen für die weitere Arbeit definiert:Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat beschließt Wirtschaftsplan 2023
Köln. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat des Erzbistums Köln (KiWi) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember über den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für das Jahr 2023 beraten und diesem zugestimmt. In dem Plan ist festgelegt, wie das Finanzvolumen in Höhe von rund 940 Millionen Euro für die kirchliche Arbeit im kommenden Jahr eingesetzt wird. Die Veröffentlichung des Wirtschaftsplans erfolgt im Januar 2023.
Angesichts der laufenden Debatten rund um die Kölner Hochschule für Katholische Theologie nahm der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ausdrücklich auf seine Beratungen in den vorangegangenen Sitzungen Bezug. Demnach kann aus der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2023, der einen weiteren Zuschuss für die KHKT aus dem BB-Fonds enthält, nicht automatisch eine Zustimmung zur weiteren Finanzierung für die Folgejahre aus Kirchensteuermitteln geschlossen werden. Als Voraussetzung für weitere Beschlussfassungen zur KHKT fordert der KiWi erneut eine belastbare mittelfristige Finanzplanung, die von der Stiftung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung im Erzbistum Köln als Trägerin der KHKT gemeinsam mit einem angemessenen Businessplan, der auch ein Schließungsszenario umfasst, vorgelegt werden soll. Darüber hinaus erwartet das Gremium die Vorlage eines aktuellen Votums der pastoralen Gremien, der zuständigen Fachabteilung und des Erzbischofs zur KHKT als Grundlage für die weiteren Beratungen.
Die Beschlussfassung des KiWi greift auch grundlegende Aspekte der langfristigen strategischen Planung auf. „Ich bin dankbar, dass wir neben der Beratung des Wirtschaftsplans 2023 den Blick auf die Umsetzung des Wirtschaftlichen Rahmenplans 2030 und auch die Etablierung weiterer wichtiger haushaltsrechtlicher Elemente weiten konnten“, so Gordon Sobbeck, Finanzdirektor und Ökonom des Erzbistums Köln.
Systematische Umsetzung des Wirtschaftlichen Rahmenplans
Angesichts des sich aus einer Ergebnisprojektion ergebenden strukturellen Defizits von rund 100 Millionen Euro im Jahr 2030 erwartet der KiWi, dass dem Gremium erste Eckpunkte und ein Fahrplan zur Vermeidung eines Defizits in dieser Größenordnung vorgelegt werden. Grundlage dafür ist der Wirtschaftliche Rahmenplan. Zusätzlich sieht der KiWi die dringende Notwendigkeit, ein Verfahren zur Entwicklung pastoraler Schwerpunkte im Kontext der Umsetzung des Wirtschaftlichen Rahmenplans 2030 zu etablieren.
Verbesserte Transparenz bei budgetwirksamen, einzelfallbezogenen Schwerpunktsetzungen
Die Mitglieder des KiWi und die Verwaltung sehen beim Verfahren zur Einbringung neuer Schwerpunkte, die sich wirtschaftlich auswirken, gleichermaßen einen Bedarf, das Vorgehen zu konkretisieren und zu verbessern. Gemeinsames Ziel ist es, die bestehenden Verfahren unter Berücksichtigung inhaltlicher und wirtschaftlicher Aspekte weiterzuentwickeln. Diese Frage soll in eine Arbeitsgruppe eingebracht werden, die auf Beschlussfassung des KiWi eingerichtet wurde und sich bereits seit Mitte 2022 mit der Überarbeitung der Ordnungen und Regelungen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Erzdiözese Köln beschäftigt.
Hintergrundinformationen zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat
Als Beratungs- und Entscheidungsgremium für Finanzfragen stellt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat die breite Mitwirkung von Katholiken aus den Kirchengemeinden an den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Erzbistums sicher. In dem Gremium beraten und entscheiden die gewählten Vertreter aus den Kirchengemeinden über Finanz- und Vermögensfragen des Erzbistums.
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