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Kardinal setzt Aufklärungskurs fort

Symbolfoto Akten
Datum:
27. Apr. 2021
Von:
pek210427

Ende des Jahres 2020 erlangte die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 gegen einen Düsseldorfer Pfarrer. Dementsprechend wurde ein neues kirchenrechtliches Verfahren eröffnet. Es erfolgte bereits im Januar 2021 eine Weitergabe des Falles an die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf, mit der Bitte um rechtliche Prüfung und die Einleitung der notwendigen Schritte.

Das Erzbistum wartet zur Zeit auf eine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft. Durch die Veröffentlichung von alten Vorwürfen in aktuellen Medienberichten sind die Bedingungen für ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und seiner Gemeinde wesentlich beeinträchtigt. Deshalb ist der Pfarrer bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt.

Der Pfarrer wurde 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten zu einem der beiden Stellvertreter ernannt. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt. Zudem wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, das ihm uneingeschränkte Einsatzfähigkeit in der Seelsorge attestierte.

Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruht gemäß geltender Regeln das kirchenrechtliche Verfahren.

Dem Erzbistum Köln ist es wichtig, jedem einzelnen potenziellen Betroffenen die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Das Erzbistum Köln möchte Betroffene und/oder Zeugen von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt ausdrücklich ermutigen und bitten, sich an die unten genannten externen Ansprechpersonen zu wenden:

Peter Binot

Peter Binot

Kriminalhauptkommissar a.D., Psychologischer Berater & Coach

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Die Behauptung in einer Zeitung, der Kardinal habe in Düsseldorf einen Priester befördert, der Kindesmissbrauch gestanden hat, ist falsch.

Nach heutigem Kenntnisstand hat der Kardinal zu keinem Zeitpunkt einen Priester befördert, der nach damals geltenden Recht, mit Kindesmissbrauch zu tun hatte. Vielmehr liegt dem Kardinal ausdrücklich an einer fortwährenden Aufarbeitung aller Missbrauchsfälle und er begrüßt jede Bemühung, Gerechtigkeit für die Betroffenen zu erreichen.

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