Erzbistum Köln – Religionsunterricht – Missio canonica:Kardinal Woelki erteilt Religionslehrern kirchliche Beauftragung
Köln. 66 Religionslehrerinnen und -lehrer aus dem Erzbistum Köln haben am Montag, 8. Oktober, am Dreikönigenschrein im Kölner Dom ihre kirchliche Bevollmächtigung für den Unterricht erhalten. Die sogenannte „Missio Canonica“ überreichte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki.
Insgesamt unterrichten im Erzbistum Köln mehr als 5.000 Lehrkräfte mit kirchlicher Bevollmächtigung das Fach Katholische Religionslehre. Die Beauftragung neuer Religionslehrer im Erzbistum Köln erfolgt in der Regel 3 Mal im Jahr im Kölner Dom.
Missio canonica
Da der Religionsunterricht Staat und Kirche betrifft, gelten für das Unterrichten von Religionsunterricht besondere Regeln. Voraussetzung für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind einerseits die staatliche Lehrbefähigung und darüber hinaus eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Für die Zeit des Referendariats – in der Regel zwei Jahre – vergibt die Kirche zunächst eine vorläufige Unterrichtserlaubnis, nach dem zweiten Staatsexamen dann eine zeitlich unbegrenzte kirchliche Beauftragung: die "Missio canonica".
Bevor sowohl die vorläufige Erlaubnis als auch die "Missio canonica" erteilt werden können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Gleichzeitig gibt der Lehrer oder Referendar mit dem Antrag eine verpflichtende Erklärung ab. Für die Bistümer in Nordrhein-Westfalen lautet die Erklärung:
"Ich erkläre mich bereit, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen und in meiner persönlichen Lebensführung die Grundsätze der katholischen Kirche zu beachten. Ich versichere, dass ich am Leben dieser Kirche aktiv teilnehme und mich meinen Schülerinnen und Schülern gegenüber dazu bekennen will."
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