Unabhängige Untersuchung – Sexualisierte Gewalt – Ergebnisse Frühjahr 2020:Kanzlei: Untersuchung der Personalakten braucht länger
Köln / München. Die mit der unabhängigen Untersuchung der Kölner Personalakten beauftragte Anwaltskanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ hat dem Erzbistum Köln mitgeteilt, dass die ursprünglich für den Herbst 2019 geplante Veröffentlichung der Ergebnisse erst im Frühjahr 2020 erfolgt. „Das Erzbistum Köln hat Ende letzten Jahres eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben, die neben der Aufarbeitung von Sachverhalten auch die Klärung der Rolle der damaligen und heutigen Verantwortlichen, Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe zum Ziel hat. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird entgegen den ursprünglichen Planungen erst im Laufe des 1. Quartals 2020 vorliegen, da die sorgfältige Aufarbeitung der in Rede stehenden Sachverhalte mehr Zeit in Anspruch nimmt, als bisher angenommen“, lautet die Mitteilung der Kanzlei vom 19. Juni.
Das Erzbistum Köln hatte im Dezember 2018 als konkrete Maßnahme nach der MHG-Studie seine Originalakten aller bekannten Fälle von sexualisierter Gewalt für eine unabhängige Untersuchung zur Verfügung gestellt. Mit der Untersuchung wurde die Kanzlei ‚Westpfahl Spilker Wastl‘ aus München beauftragt, die über umfangreiche Expertise im strafrechtlichen Bereich sowie im Zusammenhang mit internen Untersuchungen verfügt und sich seit 2010 intensiv mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche befasst. Unterstützt wird die Arbeit der Kanzlei durch den Kirchenrechtler Prof. Dr. Wilhelm Rees von der Universität Innsbruck und den Leiter des Kinderschutzzentrums der Universität Gregoriana in Rom, Prof. P. Dr. Hans Zollner SJ.
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