Erzbistum Köln – Empfehlung für die Feier des Gottesdienstes während der Ausbreitung des Corona-Virus:Hygieneregeln für die liturgische Praxis
Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus gibt das Erzbistum Köln für die liturgische Praxis einige Hinweise, die zwar generell auch bei Grippewellen sinnvoll sind, aber in der derzeitigen Lage als umso drängender gelten müssen.
Diese Hinweise vom 27. Februar 2020 wurden zuletzt am 14. März 2020 zuletzt aktualisiert.
> Download der Hygieneregeln (PDF, Stand 13. März 2020)
- Grundsätzlich gilt: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf
Erkrankung besteht, soll auf die
Teilnahme an Gottesdiensten verzichten. Er soll auch keinen liturgischen Dienst
ausüben: Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen. Dies gilt auch für die Leiter von
nicht-eucharistischen Gottesdiensten, die Messdiener und Kommunionhelfer.
- Bei
Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein
Ansteckungsrisiko eingeht.
- Die häufigste Frage gilt dem
Friedensgruß: Die Liturgie unterscheidet zwischen dem eigentlichen (gesprochenem)
Friedensgruß und dem sich anschließenden Friedenszeichen. Letzteres ist fakultativ und soll den
Friedensgruß zeichenhaften Ausdruck verleihen und erlebbar machen. In unserem Kulturbereich hat
sich das Reichen der Hände etabliert. Wir empfehlen angesichts der Verbreitung des Corona-Virus auf
ein Friedenzeichen mit körperlicher Berührung zu verzichten – auch auf das Reichen der Hände.
Gerade die Handhygiene ist angesichts des Corona-Virus das erste Gebot. Ein freundliches Zunicken
bzw. -lächeln ist hier eine gute Alternative.
- In unseren Kirchen finden die Gläubigen im Eingangsbereich ein
Becken mit Weihwasser, das sie an ihre Taufe erinnert, wenn sie sich damit
bekreuzigen. Leider erweist sich gerade dieser sehr sinnvolle und schöne Brauch als problematisch,
weil offensichtlich hier eine große Ansteckungs-, mehr noch Verbreitungsgefahr besteht. Wir raten
daher angesichts der aktuellen Gefährdungslage, die Weihwasserbecken ausnahmsweise zu leeren, um
die Gefahr zu minimieren.
Alternativ besteht die Möglichkeit zum sonntäglichen Taufgedächtnis („Asperges“), wie es im Anhang des Messbuchs beschrieben wird. Die dort aufgeführte Segnung des Wassers und Besprengung der Gemeinde ersetzen das Allgemeine Schuldbekenntnis. Angesichts der Fastenzeit und des drohenden Corona-Virus legt sich das zweite Segensgebet mit der Bitte um Vergebung der Sünden und um Schutz vor Krankheit nahe.
- Die
Kollekte während der Gabenbereitung ist insofern ein sensibler Punkt, als dabei
nicht selten das Kollektenkörbchen bzw. der Klingelbeutel durch die Reihen geht und von Hand zu
Hand weitergereicht wird. Leider besteht hier die Gefahr der sog. „Schmierinfektion“. Um diese zu
vermeiden, ist es eine Möglichkeit, den Klingelbeutel vom Rand aus in die Reihen hineinzuhalten.
Wo dies als zu aufdringlich erscheint oder aufgrund der Länge der Bankreihen nicht möglich ist,
könnte die Kollekte auch so gestaltet werden, dass – nach entsprechender Erklärung für die
Mitfeiernden – das Kollektenkörbchen im Eingangsbereich des Kirchenraumes steht, damit dort die
Mitfeiernden ihre Gabe zu Beginn des Gottesdienstes einlegen können. Die Kollekte kann dann im
Kontext der Gabenbereitung nach vorne gebracht werden. Dies würde sogar den Aspekt des Opfers sehr
stimmig unterstreichen. Weitere Lösungen zu finden, stellen wir den Gemeinden anheim.
- Leider trifft uns die gesundheitliche Gefährdung durch den Corona-Virus im Kernbereich der
Liturgie, der Feier der Eucharistie. Schmerzlicherweise birgt die Kommunionspendung bei
unsachgemäßer Handhabung ein großes Gefährdungspotential. Das stößt besonders bitter auf, doch
dürfen wir davor die Augen nicht verschließen. So liegt es nahe, auf die
Kelchkommunion der Gläubigen zu verzichten und die
Handkommunion zu praktizieren.
- Die
Handhygiene sollte bereits vor der
Kommunionausteilung, nämlich schon nach dem Wortgottesdienst und mit der
Gabenbereitung, berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich angesichts der aktuellen Herausforderungen
für alle Kommunionspender – auch wenn es liturgisch gesehen befremdlich wirkt –, sich tatsächlich
die Hände zu desinfizieren. Das kann durchaus dezent an der Seite oder leicht abgewandt von der
Gemeinde geschehen, so dass der Vorgang nicht allzu viel Gewicht in der Wahrnehmung der Feiernden
bekommt. Doch scheint dies keineswegs übertrieben, wenn man die Hygieneorschriften zum Maßstab
nimmt, wie sie z.B. auch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen üblich sind, an denen man
sich grundsätzlich orientieren kann. Demnach müsste ein alternatives Händewaschen mit Seife
erfolgen und eine halbe Minute lang dauern, wenn es einen hygienischen Effekt haben soll.
-
Eine wichtige Frage betrifft die Sonntagspflicht: Sie regelt kirchenrechtlich die Teilnahme an der sonntäglichen Eucharistiefeier, aber dahinter steht auch eine innere Selbstverpflichtung, Christus am Sonntag in der Versammlung zur Eucharistie zu begegnen, weil wir daraus als Kirche leben.
In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Erzbistum Köln die „schwerwiegenden Gründe“ , unter denen die Sonntagspflicht ausgesetzt ist. Dies gilt zum einen selbstverständlich für Gläubige, die sich tatsächlich oder wahrscheinlich infiziert haben; sie dürfen andere nicht gefährden. Ebenso sollen sich aber auch Gesunde nicht gefährden, indem sie sich einem Ansteckungsrisiko aussetzen; namentlich jene, die medizinisch als besonders gefährdet gelten: also etwa ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem.
Zusätzlich sind in jedem Fall die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten. Sollten die zuständigen Stellen die Personenzahl von Versammlungen beschränken oder diese ganz untersagen, gilt dies selbstverständlich auch für Gottesdienste.
Wo unter diesen Voraussetzungen Gottesdienste gefeiert werden können, sind die Mitfeiernden darauf hinzuweisen, dass - außer bei Familien und Gemeinschaften, die auch im Alltag zusammenleben - zur Sicherheit ein allseitiger Abstand von zwei Metern einzuhalten ist.
Die Gläubigen sind eingeladen, den Sonntag dennoch zu heiligen, indem sie über die Medien an einer konkreten Eucharistiefeier teilnehmen und diese intentional mitfeiern. Wenn sie dann nicht kommunizieren können, ist dennoch die geistliche Kommunion möglich, d.h. sie können sich im Gebet mit Christus verbinden.
> Übersicht zu Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio und Internet
- Auch bei der
Krankenkommunion sollte das beachtet werden, was analog in Nr. 7 zum
Kommunionempfang in der Messfeier gesagt wurde. Desinfizieren Sie Ihre Hände vor der Feier und
falls erforderlich noch einmal unmittelbar vor der Kommunionspendung, aber auch im Anschluss. Das
ist vielleicht ein ungewöhnlicher Akt im gottesdienstlichen Kontext, aber derzeit geboten.
- Vergleichbares gilt für die Feier der
Krankensalbung. So wie es bei Infektionsgefahr in Krankenhäusern praktiziert wird
– und zwar von allen dort Tätigen –, sollten beim Betreten und Verlassen des Zimmers die Hände
desinfiziert werden. Das kann auch in privaten Räumen geschehen. Dann sind die Hände des Priesters
vor der Salbung bereits desinfiziert. Er muss lediglich vermeiden, nach der Salbung der Stirn vor
der Salbung der Hände nochmals den Finger in das Gefäß mit dem Krankenöl zu tauchen. Nach der
Salbung, spätestens beim Verlassen des Zimmers, sollten die Hände erneut desinfiziert werden.
Sofortiges Desinfizieren ist erforderlich, wenn mehrere Personen die sakramentale Salbung
erfahren.
Sollte Ungewissheit darüber bestehen, ob das Krankenöl frei von Viren ist, verweisen wir auf die Möglichkeit, dass der Priester wie im Ritualefaszikel „Die Feier der Krankensakramente“ angegeben jederzeit das Krankenöl weihen kann. Hierzu ist nur reines Pflanzenöl erforderlich.
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Noch einige Hinweise zu den Kirchenräumen:
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Prüfen Sie, ob eine ausreichende Belüftung – v.a. nach den Gottesdiensten – möglich ist.
-
Schaffen Sie ev. Desinfektionsmöglichkeiten im Eingangsbereich.
-
Informieren Sie die Gläubigen ggf. mittels eines Plakats über die üblichen Hinweise, wie sie z.B. das Robert-Koch-Institut gibt: Handhygiene, Nießen und Husten in die Armbeuge, Abstand halten. Darauf können Sie auch Hinweise zum Gebrauch von Weihwasser, zum Friedensgruß und zum Kommunionempfang geben – so wie oben beschrieben.
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Halten Sie generell nach Möglichkeit die Kirchen zum Gebet offen oder verlängern
Sie gar die Öffnungszeiten. Denn die spezifische Reaktion von uns Christen auf die aktuelle
Situation besteht nicht nur in Hygieneregeln, die wir wie alle sinnvollerweise beachten, sondern
darin, unsere Sorgen und die Nöte der Betroffenen vor Gott zu bringen. Daher:
Laden Sie zum Gebet ein. Das Gotteslob ist in fast allen Kirchen vorhanden;
verweisen Sie auf Nr. 17,3-5 mit Gebeten in Krankheit oder auf die Litanei von der Gegenwart Gottes
unter Nr. 557. Ein weiteres Gebet finden Sie am Ende des Textes abgedruckt. Sicherlich gibt es auch
die Möglichkeit eine Kerze zu entzünden.
-
- Abschließend noch ein Hinweis zur Feier des Ostertriduums, weil uns hierzu bereits Fragen erreichen: Es lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch keine seriöse Einschätzung geben, wie sich die Verbreitung des Corona-Virus bis zur Feier der Ostertage entwickeln wird und wie hoch die Gefährdung dann ist. Daher treffen wir jetzt diesbezüglich noch keine Entscheidung. Aber seitens des Erzbistums werden wir die aktuelle Entwicklung verfolgen und auch die Empfehlungen der Fachleute sowie der staatlichen Stellen im Blick behalten, um Sie dann zu gegebener Zeit zu informieren.
Das Erzbistum stellt die konkrete Entscheidung über diese Punkte dem Zelebranten bzw. dem Rector ecclesiae anheim. Doch soll er keinesfalls allein nach seinem eigenen Dafürhalten handeln, sondern unbedingt auf die Bedürfnisse der Gläubigen achten und deren Gesundheit Rechnung tragen. Keinesfalls muss man übertrieben ängstlich sein, aber es gilt auch im kirchlichen Bereich verantwortet zu handeln. Daher empfehlen wir unsererseits die genannten Anregungen mit Nachdruck, damit nicht ausgerechnet der Gottesdienst zum Anstoß des Ärgernisses und zum Anlass für vermeidbares Leid wird.
Natürlich sollten im gemeindlichen Alltag auch ansonsten die gebotenen Hygieneregeln eingehalten werden. Informationen hierzu sowie zum Corona-Virus insgesamt finden Sie auf der Seite www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
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