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Erzbistum Köln – Empfehlung für die Feier des Gottesdienstes während der Ausbreitung des Corona-Virus:Hygieneregeln für die liturgische Praxis

Das Erzbistum Köln gibt Hygienehinweise für die liturgische Praxis angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus.
Datum:
14. März 2020
Von:
Newsdesk
Erzbistum Köln – Empfehlung für die Feier des Gottesdienstes während der Ausbreitung des Corona-Virus

Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus gibt das Erzbistum Köln für die liturgische Praxis einige Hinweise, die zwar generell auch bei Grippewellen sinnvoll sind, aber in der derzeitigen Lage als umso drängender gelten müssen.

Diese Hinweise vom 27. Februar 2020 wurden zuletzt am 14. März 2020 zuletzt aktualisiert.

> Download der Hygieneregeln (PDF, Stand 13. März 2020)

  1. Grundsätzlich gilt: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottes­diensten verzichten. Er soll auch keinen liturgischen Dienst ausüben: Priester sollen nicht der Gemeinde­messe vorstehen. Dies gilt auch für die Leiter von nicht-eucharistischen Gottes­diensten, die Messdiener und Kommunionhelfer.

  2. Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.

  3. Die häufigste Frage gilt dem Friedensgruß: Die Liturgie unterscheidet zwischen dem eigentlichen (gesprochenem) Friedens­gruß und dem sich anschließenden Friedenszeichen. Letzteres ist fakultativ und soll den Friedens­gruß zeichen­haften Ausdruck verleihen und erlebbar machen. In unserem Kultur­bereich hat sich das Reichen der Hände etabliert. Wir empfehlen angesichts der Verbreitung des Corona-Virus auf ein Frieden­zeichen mit körper­licher Berührung zu verzichten – auch auf das Reichen der Hände. Gerade die Hand­hygiene ist angesichts des Corona-Virus das erste Gebot. Ein freundliches Zunicken bzw. -lächeln ist hier eine gute Alternative.

  4. In unseren Kirchen finden die Gläubigen im Eingangs­bereich ein Becken mit Weihwasser, das sie an ihre Taufe erinnert, wenn sie sich damit bekreuzigen. Leider erweist sich gerade dieser sehr sinnvolle und schöne Brauch als problematisch, weil offensicht­lich hier eine große Ansteckungs-, mehr noch Verbreitungs­gefahr besteht. Wir raten daher angesichts der aktuellen Gefährdungs­lage, die Weihwasser­becken ausnahmsweise zu leeren, um die Gefahr zu minimieren.
    Alternativ besteht die Möglichkeit zum sonntäg­lichen Tauf­gedächtnis („Asperges“), wie es im Anhang des Mess­buchs beschrieben wird. Die dort aufgeführte Segnung des Wassers und Besprengung der Gemeinde ersetzen das Allgemeine Schuld­bekennt­nis. Angesichts der Fasten­zeit und des drohenden Corona-Virus legt sich das zweite Segens­gebet mit der Bitte um Vergebung der Sünden und um Schutz vor Krankheit nahe.

  5. Die Kollekte während der Gaben­bereitung ist insofern ein sensibler Punkt, als dabei nicht selten das Kollekten­körbchen bzw. der Klingelbeutel durch die Reihen geht und von Hand zu Hand weiter­gereicht wird. Leider besteht hier die Gefahr der sog. „Schmier­infektion“. Um diese zu vermeiden, ist es eine Möglichkeit, den Klingel­beutel vom Rand aus in die Reihen hineinzu­halten. Wo dies als zu aufdringlich erscheint oder aufgrund der Länge der Bankreihen nicht möglich ist, könnte die Kollekte auch so gestaltet werden, dass – nach entsprechen­der Erklärung für die Mitfeiernden – das Kollekten­körbchen im Eingangs­bereich des Kirchen­raumes steht, damit dort die Mitfeiern­den ihre Gabe zu Beginn des Gottes­dienstes einlegen können. Die Kollekte kann dann im Kontext der Gaben­bereitung nach vorne gebracht werden. Dies würde sogar den Aspekt des Opfers sehr stimmig unter­streichen. Weitere Lösungen zu finden, stellen wir den Gemeinden anheim.

  6. Leider trifft uns die gesundheitliche Gefährdung durch den Corona-Virus im Kernbereich der Liturgie, der Feier der Eucharistie. Schmerzlicher­weise birgt die Kommunion­spendung bei unsachgemäßer Handhabung ein großes Gefährdungs­potential. Das stößt besonders bitter auf, doch dürfen wir davor die Augen nicht verschließen. So liegt es nahe, auf die Kelchkommunion der Gläubigen zu verzichten und die Handkommunion zu praktizieren.

  7. Die Handhygiene sollte bereits vor der Kommunionausteilung, nämlich schon nach dem Wortgottes­dienst und mit der Gabenbereitung, berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich angesichts der aktuellen Herausforderungen für alle Kommunion­spender – auch wenn es liturgisch gesehen befremd­lich wirkt –, sich tatsächlich die Hände zu desinfizieren. Das kann durchaus dezent an der Seite oder leicht abgewandt von der Gemeinde geschehen, so dass der Vorgang nicht allzu viel Gewicht in der Wahrnehmung der Feiernden bekommt. Doch scheint dies keineswegs übertrieben, wenn man die Hygiene­orschrif­ten zum Maßstab nimmt, wie sie z.B. auch in Kranken­häusern oder Pflege­einrich­tungen üblich sind, an denen man sich grunds­ätzlich orientieren kann. Demnach müsste ein alternatives Hände­waschen mit Seife erfolgen und eine halbe Minute lang dauern, wenn es einen hygienischen Effekt haben soll.

  8. Eine wichtige Frage betrifft die Sonntagspflicht: Sie regelt kirchenrechtlich die Teilnahme an der sonntäglichen Eucharistie­feier, aber dahinter steht auch eine innere Selbstver­pflichtung, Christus am Sonntag in der Versammlung zur Eucharistie zu begegnen, weil wir daraus als Kirche leben.

    In der gegenwärtigen Ausnahme­situation gelten im Erzbistum Köln die „schwerwiegenden Gründe“ , unter denen die Sonntags­pflicht ausgesetzt ist. Dies gilt zum einen selbstver­ständlich für Gläubige, die sich tat­sächlich oder wahrschein­lich infiziert haben; sie dürfen andere nicht gefährden. Ebenso sollen sich aber auch Gesunde nicht gefährden, indem sie sich einem Ansteckungs­risiko aussetzen; namentlich jene, die medizinisch als besonders gefährdet gelten: also etwa ältere Menschen, Personen mit Vorer­krankungen oder einem geschwächten Immunsystem.

    Zusätzlich sind in jedem Fall die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten. Sollten die zuständigen Stellen die Personen­zahl von Versammlungen beschränken oder diese ganz untersagen, gilt dies selbstver­ständlich auch für Gottesdienste.

    Wo unter diesen Voraussetzungen Gottes­dienste gefeiert werden können, sind die Mitfeiernden darauf hinzuweisen, dass - außer bei Familien und Gemeinschaften, die auch im Alltag zusammenleben - zur Sicherheit ein allseitiger Abstand von zwei Metern einzuhalten ist.

    Die Gläubigen sind eingeladen, den Sonntag dennoch zu heiligen, indem sie über die Medien an einer konkreten Eucharistie­feier teilnehmen und diese intentional mitfeiern. Wenn sie dann nicht kommunizieren können, ist dennoch die geistliche Kommunion möglich, d.h. sie können sich im Gebet mit Christus verbinden.

    > Übersicht zu Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio und Internet

  9. Auch bei der Krankenkommunion sollte das beachtet werden, was analog in Nr. 7 zum Kommunion­empfang in der Messfeier gesagt wurde. Desinfizieren Sie Ihre Hände vor der Feier und falls erforderlich noch einmal unmittelbar vor der Kommunion­spendung, aber auch im Anschluss. Das ist vielleicht ein ungewöhnlicher Akt im gottesdienst­lichen Kontext, aber derzeit geboten.

  10. Vergleichbares gilt für die Feier der Krankensalbung. So wie es bei Infektionsgefahr in Kranken­häusern praktiziert wird – und zwar von allen dort Tätigen –, sollten beim Betreten und Verlassen des Zimmers die Hände desinfiziert werden. Das kann auch in privaten Räumen geschehen. Dann sind die Hände des Priesters vor der Salbung bereits desinfi­ziert. Er muss lediglich vermeiden, nach der Salbung der Stirn vor der Salbung der Hände nochmals den Finger in das Gefäß mit dem Kranken­öl zu tauchen. Nach der Salbung, spätestens beim Verlassen des Zimmers, sollten die Hände erneut desinfiziert werden. Sofortiges Desinfizieren ist erforder­lich, wenn mehrere Personen die sakramentale Salbung erfahren.
    Sollte Ungewiss­heit darüber bestehen, ob das Krankenöl frei von Viren ist, verweisen wir auf die Möglichkeit, dass der Priester wie im Rituale­faszikel „Die Feier der Kranken­sakramente“ angegeben jederzeit das Krankenöl weihen kann. Hierzu ist nur reines Pflanzenöl erforderlich.

  11. Noch einige Hinweise zu den Kirchenräumen:

    • Prüfen Sie, ob eine ausreichende Belüftung – v.a. nach den Gottesdiensten – möglich ist.

    • Schaffen Sie ev. Desinfektionsmöglichkeiten im Eingangsbereich.

    • Informieren Sie die Gläubigen ggf. mittels eines Plakats über die üblichen Hinweise, wie sie z.B. das Robert-Koch-Institut gibt: Hand­hygiene, Nießen und Husten in die Armbeuge, Abstand halten. Darauf können Sie auch Hinweise zum Gebrauch von Weihwasser, zum Friedens­gruß und zum Kommunion­empfang geben – so wie oben beschrieben.

    • Halten Sie generell nach Möglichkeit die Kirchen zum Gebet offen oder verlängern Sie gar die Öffnungszeiten. Denn die spezifische Reaktion von uns Christen auf die aktuelle Situation besteht nicht nur in Hygieneregeln, die wir wie alle sinnvoller­weise beachten, sondern darin, unsere Sorgen und die Nöte der Betroffenen vor Gott zu bringen. Daher: Laden Sie zum Gebet ein. Das Gotteslob ist in fast allen Kirchen vorhanden; verweisen Sie auf Nr. 17,3-5 mit Gebeten in Krankheit oder auf die Litanei von der Gegenwart Gottes unter Nr. 557. Ein weiteres Gebet finden Sie am Ende des Textes abgedruckt. Sicherlich gibt es auch die Möglichkeit eine Kerze zu entzünden.

  12. Abschließend noch ein Hinweis zur Feier des Ostertriduums, weil uns hierzu bereits Fragen erreichen: Es lässt sich zu diesem Zeit­punkt noch keine seriöse Einschätzung geben, wie sich die Verbreitung des Corona-Virus bis zur Feier der Oster­tage entwickeln wird und wie hoch die Gefährdung dann ist. Daher treffen wir jetzt diesbe­züglich noch keine Entscheidung. Aber seitens des Erzbistums werden wir die aktuelle Entwicklung verfolgen und auch die Empfehlungen der Fach­leute sowie der staat­lichen Stellen im Blick behalten, um Sie dann zu gegebener Zeit zu informieren.

Das Erzbistum stellt die konkrete Entscheidung über diese Punkte dem Zelebranten bzw. dem Rector ecclesiae anheim. Doch soll er keines­falls allein nach seinem eigenen Dafürhalten handeln, sondern unbedingt auf die Bedürfnisse der Gläubigen achten und deren Gesundheit Rechnung tragen. Keines­falls muss man übertrieben ängstlich sein, aber es gilt auch im kirch­lichen Bereich verantwortet zu handeln. Daher empfehlen wir unsererseits die genannten Anregungen mit Nachdruck, damit nicht ausgerechnet der Gottes­dienst zum Anstoß des Ärgernisses und zum Anlass für vermeidbares Leid wird.

Natürlich sollten im gemeindlichen Alltag auch ansonsten die gebotenen Hygiene­regeln eingehalten werden. Informationen hierzu sowie zum Corona-Virus insgesamt finden Sie auf der Seite www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Gebetsvorschlag

Für andere zu beten legt sich in Zeiten einer Pandemie nahe. 
Hier finden Sie ein Beispiel für fürbittendes Gebet.

Die Fürbitte kann im Gottesdienst verwendet oder als Gebetszettel aufgelegt werden.

Beten wir für alle Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind,
für alle, die Angst haben vor einer Infektion,
für alle, die sich nicht frei bewegen können,
für die Ärztinnen und Pfleger, die sich um die Kranken kümmern,
für die Forschenden, die nach Schutz und Heilmittel suchen,
dass Gott unserer Welt in dieser Krise seinen Segen erhalte.

(Stilles Gebet)

Allmächtiger Gott, du bist uns Zuflucht und Stärke,
viele Generationen vor uns haben dich als mächtig erfahren,
als Helfer in allen Nöten.
Steh allen bei, die von dieser Krise betroffen sind, 
und stärke in uns den Glauben, dass du dich um jede und jeden von uns sorgst.
Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

© Martin Conrad, Liturgisches Institut der deutschsprachigen Schweiz

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