Hinweisgeberportal – Interne Meldestelle für das Erzbistum Köln eingerichtet
Köln. Das Erzbistum Köln hat eine interne Meldestelle in Form eines zentralen Hinweisgeberportals eingerichtet. Mitarbeitende des Erzbistums sollen auf diesem Weg künftig die Möglichkeit haben – auch anonym – Verstöße gegen Gesetz und interne Regelungen melden zu können, ohne dafür persönlich mit Repressalien rechnen zu müssen.
Das Hinweisgeberportal stellt einen wichtigen Baustein zur Etablierung eines Compliance-Management-Systems für das Erzbistum Köln dar und leistet einen Beitrag dazu, verantwortungsvolles Miteinander zu fördern und gesetzes- und regelwidriges Verhalten möglichst rechtzeitig zu erkennen und abzustellen. Bisher bestehende spezielle Meldewege, z. B. der Interventionsstelle bei Fällen sexualisierter Gewalt, sind hiervon unberührt.
Um die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, wird das Hinweisgeberportal von einer externen Firma bereitgestellt. Mit der inhaltlichen Betreuung der internen Meldestelle hat das Erzbistum Köln – so wie es der gesetzliche Rahmen zulässt – eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Eingehende Hinweise werden auf Plausibilität geprüft und vertraulich behandelt. Nach spätestens drei Monate nach Eingang erhält der Hinweisgebende eine qualifizierte Rückmeldung zur Meldung.
Das Erzbistum Köln kommt mit dem Hinweisgeberportal den Vorgaben des im Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes nach, das die „Whistleblower“-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzt.
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