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Kreisdechant in Neuss - Amtseinführung am 2. April:Guido Assmann wird nichtresidierender Domkapitular

Msgr. Guido Assmann wird nicht-residierender Domkapitular
Datum:
18. Jan. 2017
Von:
(pek 170118)
Kreisdechant in Neuss - Amtseinführung am 2. April

Erzbistum Köln. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat Monsignore Guido Assmann, Kreisdechant im Rhein-Kreis Neuss, zum nichtresidierenden Domkapitular ernannt. Die Amtseinführung ist am Sonntag, 2. April, in der Heiligen Messe um 10 Uhr im Kölner Dom. Dem Domkapitel obliegt die würdige Gestaltung der Domgottesdienste, der Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens sowie die Wahl eines neuen Erzbischofs bei Vakanz des Bischofsstuhls.

 

Msgr. Guido Assmann

Guido Assmann wurde 1964 geboren und 1990 zum Priester geweiht. Anschließend war er Kaplan in Eitorf und in Köln-Klettenberg. Von 1998 bis 2007 war er im Pfarrverband Dormagen-Süd als leitender Seelsorger tätig; 2000 wurde er zum Dechanten des Dekanates Dormagen ernannt. 2007 wurde er Pfarrer in Neuss an der Quirinusbasilika und Kreisdechant des Kreisdekanates Rhein-Kreis Neuss, zwei Jahre später zudem Leiter des Pfarrverbandes Neuss-Mitte. 2005 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum „Kaplan Seiner Heiligkeit“ mit dem Titel Monsignore.

 

Das Kölner Domkapitel

Dem Kölner Domkapitel gehören der Dompropst, der Domdechant, zehn residierende und vier nichtresidierende Domkapitulare an. Zu den residierenden Domkapitularen zählen Dompropst und Domdechant, die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum, Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät oder andere diözesane Amtsträger, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare nehmen auch Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Das Kölner Domkapitel wurzelt im an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach Chorherrenregel führte, und dem „Prioren-Kollegium“, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifte bestand. Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbstständige, zu dessen Wahl berechtigte Körperschaft durch.

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