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Der externe Beraterstab des Erzbistums Köln beginnt Anfang März mit der Auswahl:Expertin aus dem Arbeitsstab des UBSKM berät das Erzbistum beim Auswahlverfahren für den Betroffenenbeirat

Datum:
23. Feb. 2022
Von:
pek220223
Der externe Beraterstab des Erzbistums Köln beginnt Anfang März mit der Auswahl

Erzbistum Köln. Im kommenden Verfahren der turnusmäßigen Neubesetzung des Betroffenenbeirates wird das Erzbistum Köln in einer Sondersitzung durch den Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) unterstützt. Jana Charlet, beim UBSKM zuständige Referentin für den Bereich „Aufarbeitung in den Kirchen“, wird an der kommenden Sondersitzung des Beraterstabs des Erzbistums Köln Anfang März als sachverständiger, beratender Gast teilnehmen und ihre Expertise für ein gelingendes Auswahlverfahren einbringen. 

Die Initiative wurde in einem Gespräch des Apostolischen Administrators Weihbischof Rolf Steinhäuser mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, vereinbart. Delegat Dr. Markus Hofmann begrüßte diese Unterstützung: „Ich bin froh über jedwede Unterstützung, die hilft, die Betroffenen zu stärken, um weitere Veränderungen voranzubringen.“

Im Dezember hatte das Erzbistum Köln Betroffene zur Mitarbeit eingeladen, da der Betroffenenbeirat sich im April 2022 neu konstituieren wird. 

Das Formular zur Interessensbekundung und weitere Informationen zum Auswahlverfahren stehen unter www.erzbistum-koeln.de/betroffenenbeirat zur Verfügung. Bis Ende Februar können Interessensbekundungen abgegeben werden.

Verantwortlich für das Auswahlverfahren ist der externe Beraterstab des Erzbistums Köln. Peter Binot, Mitglied des Beraterstabs, ist Kontaktperson für das Auswahlverfahren. Ein Kontaktformular für Herrn Binot sowie eine Auflistung der Mitglieder und Aufgaben des Beraterstabs finden Sie unter www.erzbistum-koeln.de/beraterstab

Durch dieses Vorgehen setzt das Erzbistum Köln weiterhin die von der Deutschen Bischofskonferenz und dem UBDSKM vereinbarte strukturelle Beteiligung von Betroffenen in der Aufarbeitung um (vgl. Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2020/2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz.pdf). 

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