Untersuchung umfasst Zeitraum von zehn Jahren:Erzbistum will weitere Verträge prüfen lassen
Köln. Das Erzbistum Köln lässt in einer externen Prüfung klären, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu kirchenrechtlichen Versäumnissen bei Auftragsvergaben im Generalvikariat gekommen ist. Darauf haben sich der Vermögensrat und das Domkapitel mit dem Apostolischen Administrator, Weihbischof Rolf Steinhäuser, am Donnerstagabend (16. Dezember) verständigt. Die Untersuchung soll einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen. Der Apostolische Administrator hat den Heiligen Stuhl über den Vorgang in Kenntnis gesetzt und wird über den weiteren Fortgang nach Rom berichten.
Im Erzbistum hatten sich zuletzt im Zusammenhang mit den hohen Kosten für die unabhängige Untersuchung zu sexualisierter Gewalt erste Hinweise ergeben, dass Aufträge womöglich nicht kirchenrechtskonform vergeben worden waren. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Parallel dazu hat nun eine erste Überprüfung älterer Verträge begonnen. Dabei geht es beispielsweise um die Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser oder verschiedene Anschaffungen in der IT. Die Budgets dafür wurden ordnungsgemäß angemeldet, finanzielle Schäden sind nach bisherigen Erkenntnissen nicht entstanden.
Die externe Prüfung soll auch klären, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern sind.
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