Delegat Hofmann bedauert die Höhe der Gesamtsumme von gut 2,8 Millionen Euro:Erzbistum veröffentlicht Kosten der Unabhängigen Untersuchung
Köln. Das Erzbistum Köln hat heute dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat die Kosten der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegt. Demnach betrug der Aufwand für die Unabhängige Untersuchung zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Mio. Euro. Darin enthalten sind Kosten für die zwei juristischen Hauptgutachten von gut 1,27 Mio. Euro, für weitere rechtliche Beratung von 588.000 Euro sowie die Kosten für Krisenberatung von knapp 820.000 Euro. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nahm die von Delegat Markus Hofmann präsentierten Zahlen zur Kenntnis. Der Rat ist eines der wichtigsten Gremien in der Erzdiözese, seine mehrheitlich gewählten Vertreter beraten und entscheiden über Finanz- und Vermögensfragen.
Der Delegat erinnerte daran, dass das Erzbistum mit der Unabhängigen Untersuchung juristisch und publizistisch Neuland betreten und dafür auch Lehrgeld bezahlt habe: „Das war ein schmerzhafter und teurer Prozess“, sagte Hofmann. Er erinnerte an die Schwierigkeiten mit dem ersten Gutachten, das auch nach eingeforderten Nachbesserungen nicht veröffentlichungsfähig war. Daraus habe sich eine mediale Ausnahmesituation ergeben, die ohne externe Hilfe nicht mehr zu handhaben gewesen sei.
Keine Kirchensteuermittel verwendet
Hofmann bedauerte die hohen Kosten der Aufarbeitung. Zugleich betonte er, dass diese nicht aus Kirchensteuer-Mitteln, sondern aus einem Sondervermögen der Diözese bezahlt worden sind. Dieses Sondervermögen, der „Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)“ ist im Wesentlichen durch Abgaben von Klerikern aus vergangenen Jahrzehnten gebildet worden. Auch die Leistungen zur Anerkennung des Leids für die Betroffenen sexualisierter Gewalt sind aus dem Fonds bestritten worden. Insgesamt hat das Erzbistum seit 2010 knapp 1,5 Mio. Euro an Anerkennungsleistungen ausgezahlt. Für die Sicherstellung der Ansprüche der Betroffenen hat das Erzbistum im Jahresabschluss 2020 eine Rückstellung von insgesamt 6 Mio. Euro gebildet. Außerdem wurden an drei Personen im Kontext eines dienstrechtlichen Verhältnisses Rechtsberatungskosten von 43.000 Euro erstattet.
Um aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, sei es wichtig, transparent mit den Zahlen umzugehen, sagte Hofmann. Jetzt gehe es darum, notwendige Konsequenzen zu beraten und umzusetzen. So hat das Erzbistum Köln seine Aufarbeitungskompetenzen erheblich verstärkt und eine eigene Stabsstelle installiert. Um Konsequenzen aus den Gutachten und Maßnahmen des Erzbistums Köln kritisch zu begleiten, zu kontrollieren und eigene Vorschläge zu systemischen Veränderungen zu erarbeiten, wurde die Richterin a.D. Erika Nagel für den bestehenden Beraterstab gewonnen. Dieser stellt die Fortführung der unabhängigen Aufarbeitung gemeinsam mit der neuen Stabsstelle Aufarbeitung sicher.
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