Gemeinsame Erklärung des Betroffenenbeirats des Erzbistums Köln und des Erzbistums Köln:Erzbistum Köln veröffentlicht unabhängige Untersuchung bis zum 18. März 2021
Köln. Der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln und das Erzbistum Köln erklären zum Fortgang der unabhängigen Untersuchung:
Das Erzbistum Köln wird den Bericht der unabhängigen Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt bis zum 18. März 2021 fertigstellen lassen und veröffentlichen. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki und Generalvikar Dr. Markus Hofmann haben den Fortgang der Untersuchung gemeinsam mit dem Betroffenenbeirat des Erzbistums am Donnerstag persönlich beraten und eine einvernehmliche Entscheidung getroffen:
Eine vollständige Neufassung der Untersuchung verantwortet ab sofort der Kölner Strafrechtsexperte Prof. Dr. Björn Gercke. Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl wird beendet. Das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl wird nicht veröffentlicht.
Begründung
Dieser Schritt wurde notwendig, weil die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl, die im Dezember 2018 mit der unabhängigen Untersuchung beauftragt wurde, die Anforderungen an die unabhängige Untersuchung nach wie vor nicht erfüllt. Die Münchener Kanzlei ist wiederholt an ihrem Versprechen und am Anspruch der Betroffenen sowie des Erzbistums gescheitert, eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse und persönlichen Verantwortlichkeiten in Form eines rechtssicheren und belastbaren Gutachtens zu erreichen und einen zur Veröffentlichung geeigneten Bericht zu erstellen. Alle Bitten um konstruktive und methodische Nachbesserungen wurden vonseiten Westpfahl Spilker Wastl entweder nicht umgesetzt oder blieben deutlich hinter den notwendigen Maßnahmen zurück.
Die Grundlage der gestern getroffenen Entscheidung bildet die wissenschaftliche Einschätzung zur Qualität des Gutachtens durch Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng und Prof. Dr. Matthias Jahn, Richter am OLG Frankfurt am Main, vom 16.10.2020:
„Das Gutachten der Rechtsanwälte Westpfahl Spilker Wastl leidet an durchgreifenden methodischen Mängeln, so dass die dort vorgenommene Zuschreibung persönlicher Verantwortlichkeit von Entscheidungsträgern des Erzbistums Köln aus rechtswissenschaftlicher Sicht im Ganzen zweifelhaft ist. Es ist als Grundlage für die Benennung von Verantwortung durch Tun oder pflichtwidriges Unterlassen nach kirchlichem und staatlichem Strafrecht auf Ebene der Entscheidungsträger des Erzbistums Köln keine taugliche Grundlage.“
Das vollständige Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Streng und Prof. Dr. Jahn finden Sie in anonymisierter Fassung unter www.erzbistum-koeln.de/gutachten-jahn-streng.
Der Betroffenenbeirat steht hinter dieser Entscheidung, die nach gemeinsamer intensiver Beratung getroffen wurde.
Patrick Bauer, Sprecher des Betroffenenbeirats:
„Wir sind enttäuscht und wütend, dass die Münchener Kanzlei derart schlecht gearbeitet und damit Versprechen einer gründlichen, juristisch sauberen Aufarbeitung gebrochen hat. Das verlängert den Aufarbeitungsprozess unnötig. Das Ziel des Gutachtens, Verantwortung und institutionelles Versagen deutlich und vollständig zu benennen, gefährdet die Kanzlei durch handwerkliche Fehler. Die Betroffenen können deshalb der Kanzlei nicht mehr vertrauen, die unabhängige Untersuchung fortzuführen. Wir haben dem Kardinal geraten, die Zusammenarbeit mit Westpfahl Spilker Wastl sofort zu beenden und Schadensersatz zu fordern. Unabhängig davon haben wir Kardinal Woelki deutlich gesagt, dass wir nach wie vor Konsequenzen erwarten und dass endlich Verantwortung übernommen wird.“
Rainer Maria Kardinal Woelki:
„In den letzten Monaten haben wir wertvolles Vertrauen bei den Betroffenen verloren. Unser Weg war nicht frei von Fehlern. Mir ist klar geworden, dass die juristische und wissenschaftliche Perspektive allein nicht genug ist. Deshalb habe ich bei dieser so weitreichenden Entscheidung den Rat der Betroffenen eingeholt. Ich bin sehr dankbar, dass auch sie mir das Vertrauen entgegenbringen, dass so oft schon strapaziert wurde. Die Perspektive der Betroffenen ist handlungsleitend für unser weiteres Vorgehen. Ich bin zuversichtlich, dass nun die neu gewählte Konstellation der Gutachter zu einem belastbaren und rechtssicheren Ergebnis kommen wird. Ich erwarte keine Schonung – im Gegenteil. Hinsehen und Handeln ist unser Anspruch und unser Auftrag. Die unabhängige Untersuchung trägt wesentlich dazu bei, dass wir hinsehen können. Nur auf einer vollständigen und sauberen Grundlage kann ich Konsequenzen ziehen.“
Weiteres Vorgehen
Prof. Dr. Gercke wird die unabhängige Untersuchung in den kommenden Monaten von Grund auf neu fassen, um so das ausdrückliche Untersuchungsziel zu erreichen, Verantwortliche zu identifizieren und im Zuge der Veröffentlichung zu benennen. Er orientiert sich am Ansatz der MHG-Studie, erst die Grundgesamtheit aller Fälle zu betrachten, dann eine nachvollziehbare Systematisierung vorzunehmen und dieser dann konkrete Verantwortlichkeiten zuzuordnen. Vereinbart ist, dass die Mitglieder des Betroffenenbeirats durch Prof. Dr. Gercke über die jeweiligen Schritte transparent informiert werden und sich über den Stand in gemeinsamen Treffen austauschen. Ein erster Termin soll im Dezember stattfinden. Nach wie vor bleibt dabei sichergestellt, dass weder Kardinal Woelki, noch Generalvikar Dr. Hofmann oder anderen Verantwortungsträgern des Erzbistums, der Inhalt des Berichts vorab bekannt wird.
Darüber hinaus hat Kardinal Woelki eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Veröffentlichung der unabhängigen Untersuchung zu begleiten. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Fachleuten der Intervention, Prävention und Kommunikation und ist mit umfangreichen Handlungsvollmachten ausgestattet. Sie berichtet regelmäßig an Kardinal Woelki.
Gemeinsam mit den Betroffenen hat das Erzbistum Köln beschlossen, rechtliche Schritte gegen die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zu prüfen.
Einordnung
Das Erzbistum Köln hat im Dezember 2018 die unabhängige Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt bei der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben, verbunden mit dem festen Ziel, Verantwortliche zu identifizieren und zu benennen. Dieses Vorgehen war das erste seiner Art und es war allen Beteiligten bewusst, dass der aus der Untersuchung hervorgehende Bericht hohe rechtliche Anforderungen erfüllen muss.
Im März 2020 verhinderten äußerungsrechtliche Bedenken die geplante Veröffentlichung. Das Erzbistum hatte der Münchener Kanzlei daraufhin Gelegenheit gegeben, die notwendigen Nachbesserungen selbst vorzunehmen.
In den vergangenen Monaten haben mehrere renommierte Juristen unabhängig voneinander das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl geprüft. Alle kamen zu dem Urteil, dass die gravierenden Mängel der Arbeit – trotz der mehrfach angemahnten Nachbesserung – unvermindert fortbestehen und eine Veröffentlichung unmöglich machen.
Weitere Informationen
Die Einschätzung von Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng und Prof. Dr. Matthias Jahn findet sich in anonymisierter Fassung öffentlich zugänglich unter https://www.erzbistum-koeln.de/gutachten-jahn-streng
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