Veröffentlichung im Amtsblatt vom 15. Dezember:Erzbistum Köln setzt neues kirchliches Arbeitsrecht zum 1. Januar 2023 um
Im Erzbistum Köln gilt das reformierte kirchliche Arbeitsrecht ab dem 1. Januar 2023. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat die Umsetzung der neuen Grundordnung in die notwendige Rechtsform vorgenommen und im Sonderamtsblatt vom 15. Dezember 2022 veröffentlicht. Damit gehört das Erzbistum Köln zu den ersten deutschen Diözesen, die das neue kirchliche Arbeitsrecht umsetzen.
Das „Gesetz zur Änderung der 'Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse' (GrO-ÄnderungsG)“ setzt darüber hinaus die „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ in Kraft, mit denen die Bestimmungen der Grundordnung erläutert und begründet werden.
Die deutschen Bischöfe hatten Ende November das Muster für die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes Ende November beschlossen. Die Neufassung ist allerdings zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Am 23. November hatte das Erzbistum die Umsetzung der neuen Grundordnung bereits angekündigt, der genaue Termin war wegen diverser nötiger Vorkehrungen noch offen.
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