Erzbistum Köln – Vorgabe der Landesregierung – Ausbreitung des Corona-Virus:Erzbischöfliche Schulen stellen Schulbetrieb bis Osterferien ein
Die Erzbischöflichen Schulen folgen der Vorgabe der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie des Ministeriums für Schule und Bildung und stellen den Unterrichtsbetrieb angesichts der Vorsorge gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) ab Montag, 16. März 2020 vorläufig ein. Die Vorgabe gilt zunächst bis zum Beginn der Osterferien.
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen.
Die Erzbischöflichen Schulen ermöglichen in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien, dass die Schülerinnen und Schüler im „Homeoffice“ angemessene Lernangebote wahrnehmen können.
In dringenden Fällen können die Eltern sich an die Schule wenden und Möglichkeiten einer Notbetreuung besprechen.
Die Schulen sind während des ruhenden Unterrichtsbetriebes zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per Email erreichbar.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Regelungen des Landes hinsichtlich des Corona-Virus finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/
Wenn sich spezielle Änderungen für die Erzbischöflichen Schulen ergeben, wird das Erzbistum Köln als Schulträger die Schulen entsprechend informieren, sodass diese die Informationen weitergeben können.
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