Statement zur Entscheidung des Landgerichts Köln vom 26. April 2023:Erneuter Erfolg für Kardinal Woelki: Landgericht Köln verbietet BILD-Berichterstattung
Zum wiederholten Male hat der Kölner Erzbischof Rainer Kardinal Woelki einen Prozess gegen den Axel Springer Verlag gewonnen. Die Pressekammer des Landgerichts Köln hat ihm in dem von ihm angestrengten Verfahren gegen die BILD-Zeitung Recht gegeben (Az. 28 O 293/21 vom 26.04.2023).
In dem Verfahren hatte Kardinal Woelki auf die Unterlassung von bestimmten ehrverletzenden Äußerungen geklagt, die sich mit einer von ihm im Jahre 2017 ausgesprochenen Beförderung eines Priesters befassen. Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Landgericht Köln der BILD-Zeitung die in der Berichterstattung getätigten Falschaussagen verboten und seine Entscheidung wie folgt begründet: „Hinsichtlich der Wahrheit der Tatsachenbehauptung tragen die Beklagten aufgrund der Ehrenrührigkeit der Äußerung die Darlegungs- und Beweislast. Diese haben nicht zur Überzeugung des Gerichts bewiesen, dass dem Kläger der Inhalt der Dokumente zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung bekannt war.“
In den vorausgegangenen Prozessen hatte das Gericht der BILD bereits mehrfach bescheinigt, dass ihre Berichterstattung über Kardinal Woelki in erheblicher Weise unzulässig war. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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