Präsentation des Gutachtens mit Pressekonferenz – Online Veröffentlichung:Ergebnisse der Unabhängigen Untersuchung werden am 18. März vorgestellt
Köln. Im Herbst 2020 hatte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki die Kanzlei Gercke & Wollschläger mit einer unabhängigen Untersuchung zu Missbrauch und sexualisierter Gewalt beauftragt. Dafür wurden alle einschlägigen Akten und sonstige Unterlagen aus dem Erzbistum Köln gesichtet und diverse Funktionsträger angehört. Die Anwälte haben die Unterlagen daraufhin geprüft, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen Rechts und Selbstverständnisses sowie des staatlichen Rechts stand. Zusätzlich erarbeiteten sie Vorschläge zur Beseitigung etwa festgestellter Defizite oder Rechtsverstöße.
Pressekonferenz am 18. März um 10 Uhr
Die Kanzlei hat ihre Arbeit abgeschlossen und stellt die Ergebnisse den Verantwortlichen des Erzbistums und zugleich der Öffentlichkeit vor auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, dem 18. März 2021 um 10 Uhr. Die Pressekonferenz wird live gestreamt über die Website des Erzbistums (www.erzbistum-koeln.de) und des Domradios (www.domradio.de). Eine gesonderte Einladung zur Akkreditierung wird an Redaktionen und Journalisten gesendet.
Direkt im Anschluss erhalten die Mitglieder des Betroffenenbeirats den ersten Einblick. Danach wird das Gutachten auf der Website des Erzbistums veröffentlicht.
Erste Ergebnisse und Konsequenzen am 23. März
In den folgenden Tagen werden Kardinal Woelki, Generalvikar Dr. Hofmann und Professor Gercke in verschiedenen Gremiensitzungen die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen. „Wir sind froh, dass es Professor Gercke und seinem Team gelungen ist, den engen Zeitplan trotz Corona-Bedingungen zu erfüllen“, dankt Kardinal Woelki der Kanzlei. „Damit haben wir die methodisch solide Grundlage, um über Verantwortung und Verbesserungen zu sprechen.“
Am 23. März werden dann die ersten Ergebnisse und Konsequenzen aus dem Gutachten vorgestellt. Dafür wird wieder um 10 Uhr im Maternushaus eine zweite Pressekonferenz veranstaltet.
Einsichtnahme in Münchener Gutachten ab 25. März
Ab dem 25. März wird das wegen der äußerungsrechtlichen Bedenken nicht veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Westpfahl, Spilker Wastl zur Einsichtnahme im Maternushaus ausliegen. Der Link zur Online-Anmeldung wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Nach dem Limburger Modell können dann Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit selbst einen Vergleich zwischen den beiden Gutachten ziehen.
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