Drei neue Domkapitulare in Köln
Erzbistum Köln. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat drei neue Domkapitulare ernannt. Dr. Generalvikar Dominik Meiering, Vizeoffizial Dr. Thomas Weitz und der derzeitige Düsseldorfer Stadtdechant Monsignore Rolf Steinhäuser sind neue Mitglieder des Metropolitankapitels. In der Sitzung am Dienstag, 7. April, hatte das Kapitel über die Vorschläge gesprochen. Bereits am kommenden Sonntag, 19. April, wird Generalvikar Meiering in der Heiligen Messe um 10 Uhr im Kölner Dom in sein neues Amt eingeführt, wenn auch der neue Dompropst Gerd Bachner sein Amt antritt. Die Einführung von Weitz und Steinhäuser erfolgt erst am 7. Juni. Dem Domkapitel obliegt die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, der Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens sowie die Wahl eines neuen Erzbischofs bei Vakanz des Bischofsstuhls. Dem Gremium gehören der Dompropst, der Domdechant, zehn residierende und vier nichtresidierende Domkapitulare an.
Dr. Dominik Meiering wurde am 31. Januar 1970 in Rhede bei Borken (Westfalen) geboren. Nach dem Abitur 1989 und anschließendem Grundwehrdienst studierte er von 1990 bis 1996 Katholische Theologie und Kunstgeschichte in Bonn und Fribourg/Schweiz. 1998 wurde er zum Priester geweiht und war anschließend als Kaplan in Düsseldorf, Neuss und zuletzt bis 2006 in Köln tätig. Im gleichen Jahr wurde er mit dem Titel Pfarrer zum Stadtjugendseelsorger in Köln ernannt und zugleich Präses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Domstadt. Meiering wurde 2006 an der Universität Bonn im Fach Kunstgeschichte zum Dr. phil. promoviert und hat unter anderem einen Lehrauftrag für Theologische Grundlagen/Liturgik im Fach Katholische Kirchenmusik an der Hochschule für Musik und Tanz in Köln sowie einen Lehrauftrag für Homiletik am Erzbischöflichen Priesterseminar und am Diakoneninstitut. Seit dem 22. Februar dieses Jahres ist er Generalvikar des Erzbischofs von Köln.
Dr. Thomas Weitz wurde 1961 in Wissen im Kreis Altenkirchen geboren. Er studierte bis 1986 Theologie in Bonn und wurde 1988 zum Priester geweiht. Im Anschluss war er bis 1992 Kaplan in Mettmann und Metzkausen. 1994 erwarb er an der Universität Gregoriana in Rom das Lizentiat im Kanonischen Recht und promovierte dort auch zum Doktor des kirchlichen Rechts. Als Subisidar mit dem Titel Pfarrer war er von 1997 bis 2011 in Wesseling, seit 2011 an St. Aposteln in Köln tätig. Seit 2002 ist er Vizeoffizial des Erzbistums Köln. Weitz ist Lehrbeauftragter für Kirchenrecht am Studienhaus St. Lambert in Lantershofen und Gastprofessor an der Kirchenrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
Rolf Steinhäuser wurde 1952 geboren und empfing 1977 die Priesterweihe. Von 1984 bis 1989 hatte er unter anderem das Amt des Bonner Stadtjugendseelsorgers inne. 1990 wurde er Diözesan-Jugendseelsorger und Leiter der Abteilung Jugendseelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat sowie Rektor von Haus Altenberg. Im Dezember 1996 wurde er zum Pfarrer an St. Lambertus in Düsseldorf ernannt und gleichzeitig stellvertretender Stadtdechant. Im August 1997 übernahm Steinhäuser das Amt des Stadtdechanten von Düsseldorf. 1998 verlieh ihm Papst Johannes Paul II. den Titel Monsignore. Seit 2006 gehört Steinhäuser als nichtresidierender Domkapitular dem Domkapitel an.
Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach Chorherrenregel führte, und das „Prioren-Kollegium", das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifte bestand. Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbstständige, zu dessen Wahl berechtigte Körperschaft durch.
Seit 1825 besteht das Metropolitankapitel aus zwölf residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Zu den residierenden Domkapitularen zählen Dompropst und Domdechant, die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens. Zudem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Bei der Wahl eines Erzbischofs ist das sechzehnköpfige Wahlgremium gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet.
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