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Erzbistum Köln - Entpflichtung im März - 50 Jahre Priester:Dompropst Feldhoff geht 2015 in den Ruhestand

Datum:
23. Okt. 2014
Von:
StA Kommunikation / he
Erzbistum Köln - Entpflichtung im März - 50 Jahre Priester

Köln. Dompropst Norbert Feldhoff wird nach zehn Jahren an der Spitze des Kölner Domkapitels am 1. März 2015 aus dem Amt ausscheiden. Anlässlich seines 75. Geburtstages, den er am 3. November feiert, hat er Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki um Entpflichtung von seinem Amt gebeten. Der Erzbischof hat dieses Gesuch nun entsprechend der Emeritierungsordnung angenommen. Am 11. Februar 2015, noch vor seiner Entpflichtung, begeht Feldhoff sein Goldendes Priesterjubiläum. Gefeiert wird dies am Sonntag, 8. Februar 2015 um 10 Uhr mit einem Gottesdienst im Kölner Dom.

Feldhoff war am 11. Februar 1965 zum Priester geweiht worden und anschließend bis 1969 Kaplan an der Pfarrei Heilige Drei Könige in Neuss. Von 1969 bis 1975 war er Erzbischöflicher Kaplan und Geheimsekretär von Erzbischof Joseph Kardinal Höffner, der ihn anschließend zum Generalvikar ernannte; dieses Amt hatte er bis 2004 auch bei Erzbischof Joachim Kardinal Meisner inne. Nach seiner Ernennung zum Generalvikar am 30. April 1975 wurde er einen Monat später residierender Domkapitular, im Juli desselben Jahres Päpstlicher Ehrenprälat. 1992 ernannte ihn der Papst zum Apostolischen Protonotar, 1993 verlieh ihm die Päpstliche Lateranuniversität die Ehrendoktorwürde eines Dr. iuris utriusque.

Im Rückblick bewundere er den Mut von Kardinal Höffner, „mich als 35-Jährigen zum Generalvikar zu machen“, sagte Feldhoff in einem KNA-Interview. Seine Aufgaben, die er sich bis auf das Amt des Dompropstes nie ausgesucht habe, gehe er „als total rationaler Mensch nüchtern an“. Daher plädiere er etwa auch zu offener Transparenz in kirchlichen Vermögensfragen. Pläne für seinen Ruhestand habe er noch nicht, aber der Wegfall der Arbeit als „ein geliebter Teil meines Lebens“ bedeute für ihn eine Herausforderung. Er werde in Köln bleiben und sich zunächst eine neue Wohnung in der Nähe des Doms suchen, so Feldhoff.

Die Emeritierungsordnung des Erzbistums Köln sieht eine Entpflichtung zum 75. Geburtstag vor. Nachdem das Amt des Dompropstes vakant geworden ist, wählt das Metropolitankapitel einen Dompropst, der anschließend vom Erzbischof bestätigt wird.

 

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