Intensiver Austausch über die „Rechtsform der Pastoralen Einheiten“ und zu „Wortgottesfeiern an Sonntagen“:Diözesanpastoralrat des Erzbistums Köln tagt in Bensberg
Bergisch Gladbach/Bensberg. In einer breiten Diskussion hat der Diözesanpastoralrat (DPR) an diesem Wochenende in Bensberg über die Rechtsform der künftigen Pastoralen Einheiten debattiert. Als zweites Thema behandelte das wichtigste Beratungsgremium des Erzbistums, in dem Kleriker sowie haupt- und ehrenamtliche Laien mitwirken, die Möglichkeit von Wortgottesfeiern an Sonntagen. Kardinal Woelki wünschte den 65 Anwesenden einen „guten und ehrlichen Austausch, der ein Hinhören und gewiss auch ein Ringen braucht“.
Austausch über die Rechtsform der Pastoralen Einheiten
Nachdem seit Anfang 2023 der Zuschnitt der 67 Pastoralen Einheiten feststehen, geht es nun darum, über deren Rechtsform zu entscheiden. Dafür stehen zwei Optionen zur Diskussion: Die eine ist, dass jede Pastorale Einheit rechtlich zu einer Pfarrei (Pfarrei der Zukunft) zusammengeführt wird. Die andere ist, dass innerhalb einer jeden Pastoralen Einheit die Entscheidung individuell getroffen wird (Dynamischer Sendungsraum), eine Pfarrei oder einen Kirchengemeindeverband aus mehreren Kirchengemeinden zu bilden.
Die unter der Leitung von Msgr. Markus Bosbach vorbereitete Debatte war von großem Engagement und Sachlichkeit geprägt. Die neue Rechtsform müsse „den pastoralen Wirklichkeiten und Anforderungen entsprechen, die wir künftig für die Kirche erwarten“, betonten die Teilnehmenden, „sie müsse es Getauften ermöglichen, ihre Berufung und ihre Fähigkeiten einzubringen und in der Kirche vor Ort wirksam Verantwortung zu übernehmen“.
Es müsse sichergestellt sein, dass die neue Struktur „die Motivation und das Engagement der Menschen fördert statt verschreckt“, dazu müssten Chancen und Risiken der beiden Optionen ausreichend dargestellt werden, hieß es. Einig waren sich alle Teilnehmenden darüber, dass es eine breite Akzeptanz für die künftige Rechtsform brauche. Die Entscheidung müsse transparent und nachvollziehbar sein. Die Diskussion im DPR hat aber auch gezeigt, dass für beide Rechtsformmodelle noch Details auszuarbeiten sind.
Als Entscheidungsempfehlung an den Erzbischof votierte eine deutliche Mehrheit des DPR für die Delegation der Entscheidung zur Rechtsform in die Pastoralen Einheiten. Kardinal Woelki dankte den Delegierten für das Votum und erklärte: „Ihre Empfehlung und ihre Gedanken sind für mich sehr wichtig.“ Nach den Sommerferien tagt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, von dem der Erzbischof ebenfalls eine Entscheidungsempfehlung erbittet.
Austausch zu Wortgottesfeiern an Sonntagen
Am Samstagmittag widmete sich der Diözesanpastoralrat dem Thema „Wortgottesfeier am Sonntag“. Bereits im April 2022 hatte der Erzbischof vor dem DPR angeregt, Wortgottesfeiern mit Austeilung der Kommunion am Sonntag grundsätzlich zu ermöglichen.
Prof. Alexander Saberschinsky, Liturgiereferent im Generalvikariat, wies gleich zu Beginn seiner Ausführung darauf hin, dass die Diskussion über das Thema in vielen Gemeinden schon seit mehr als 20 Jahren geführt werde. Es gehe dabei vor allem um das grundsätzliche Kirchenverständnis, die Bedeutung der sonntäglichen Eucharistiefeier und damit pastorale Anforderungen.
Saberschinsky betonte, dass die sonntägliche Eucharistiefeier Quelle und Höhepunkt von kirchlichem Leben bleibt: „Diejenigen, die sonntags Messe feiern, sollen auch die Gläubigen im Blick behalten, die nicht mitfeiern (können). Und umgekehrt: Diejenigen, die sonntags eine Wortgottesfeier feiern, sollen erleben können, dass sie Teil einer größeren Gemeinschaft sind, die aus der Eucharistie lebt.“
In der Aussprache im Plenum kamen Zustimmung und Vorbehalte zu sonntäglichen Wortgottesfeiern offen zur Sprache. Unstrittig war, dass es noch offene Fragen zu klären gilt. Abschließend empfahl der DPR dem Erzbischof mehrheitlich, Wortgottesfeiern mit Kommunionausteilung am Sonntag zeitnah zu ermöglichen.
Kardinal Woelki erklärte dazu: „Das Votum ist für mich eine Hilfe auf dem gemeinsamen Weg.“ Vor seiner grundsätzlichen Entscheidung wolle er noch die Erzbischöfliche Beratungskonferenz und den Priesterrat anhören.
Die nächste Sitzung des Diözesanpastoralrates ist für den November 2023 geplant.
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