Das Erzbistum Köln nimmt Stellung zu neuen Vorwürfen
Köln. Die Staatsanwaltschaft Köln hat uns heute mitgeteilt, dass sie nach einem Bericht einer Kölner Zeitung gegen Kardinal Rainer Maria Woelki wegen des Anfangsverdachts einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ermitteln wird. Das bedeutet nicht, dass die Staatsanwaltschaft einen Verdacht bestätigt hat, sondern nur, dass sie prüft, ob sich überhaupt ein Verdacht erhärtet. Zweimal hatte es die Ermittlungsbehörde bisher abgelehnt, wegen eines nicht einmal vorhandenen Anfangsverdachts entsprechende Ermittlungen zu führen. Mit der Änderung ihrer Vorgehensweise steht keineswegs fest, dass der Vorwurf gegen den Erzbischof berechtigt ist. Die Ermittlungen gründen sich auf Einlassungen einer ehemaligen Mitarbeiterin im Generalvikariat im Erzbistum Köln in einem Zeitungsinterview. Ob damit wirklich ein neuer Erkenntnisgewinn für die Staatsanwaltschaft verbunden ist, werden jetzt die Ermittlungen zeigen.
Zu den Aussagen der Mitarbeiterin nimmt das Erzbistum wie folgt Stellung:
Auch dieser erneute Versuch, Kardinal Rainer Maria Woelki eine falsche Eidesstattliche Versicherung zu unterstellen, ist unbegründet. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wurde der Erzbischof erstmals im Juni 2022 mit den Msgr. P. betreffenden Vorwürfen befasst. An dieser Aussage gibt es auch nichts zu rütteln. „Mag sein, dass er sich das Blatt mit P. und den anderen 13 Namen nicht angeschaut hat“, sagt die ehemalige Mitarbeiterin im Generalvikariat selbst der Zeitung. Sie weiß also gar nicht, ob der Kardinal diese, eine andere oder gar keine Liste gesehen hat, behauptet dieses aber einfach ins Blaue hinein. Dann ergeht sich die Interviewpartnerin der Zeitung in weiteren Spekulationen. Darin erzählt sie von einer zweiten Liste, die „möglicherweise“ vom damaligen Interventionsbeauftragten erstellt worden sei. Soweit die Mitarbeiterin also meint, Kardinal Woelki habe eine von ihr erstellte Liste mit dem Namen P. erhalten, ist das eine freihändige Vermutung und nicht einmal eine eigene Beobachtung. Im Übrigen hat der Erzbischof auch niemals versichert, dass Msgr. P. nicht auf einer von wem auch immer erstellten Liste stand – er hat versichert, dass er die Akte nicht kannte. Und es für ihn auch keinen erkennbaren Grund gab, diese anzufordern. Auch hält es die Mitarbeiterin für ausgeschlossen, dass die Akte P. bereits geschlossen war, als der Herr Kardinal seinen Dienst als Erzbischof von Köln im September 2014 aufnahm. Das ist ausweislich der Interventionsakte falsch. Die vor September 2014 vereinbarte Ratenzahlung verlief tatsächlich noch in die Amtszeit des Erzbischofs hinein. Der Eingang der Zahlungen wurde immer der Mitarbeiterin mitgeteilt – und keineswegs dem Erzbischof.
Wie mehrfach von dieser Stelle berichtet, hat der Erzbischof in der Tat eine Excel-Datei eingefordert, die Angaben über Zahlungen des Erzbistums an Betroffene enthielt. Diese Aufstellung existiert heute nicht mehr. Auch das wurde bereits mehrfach berichtet. Der Sprecher des Erzbistums erklärt dazu weiter: „Nach meinem persönlichen Eindruck verdichten sich die Anzeichen, dass der Kölner Erzbischof vor seinem bevorstehenden Besuch beim Heiligen Vater in Rom (ad Limina ab 15. November) von interessierten Kreisen noch einmal mit uralten Geschichten, die längst geklärt sind, an den Pranger gestellt werden soll. Außerdem ist es höchst bedauerlich und auch unüblich, dass der Kölner Stadt-Anzeiger Kardinal Woelki entgegen seiner presserechtlichen Pflichten vor der Veröffentlichung des Interviews keine Gelegenheit gegeben hat, die Vorwürfe zu entkräften.“
Das Erzbistum wird jetzt prüfen, ob gegen die ehemalige Mitarbeiterin im Generalvikariat, die seit vielen Jahren an einer anderen Stelle eingesetzt ist, arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Denn diese hat aus dem sensiblen Bereich der Personalführung berichtet und dafür ihre Vertrauensstellung benutzt. Das ist streng untersagt und das kann kein Arbeitgeber dulden. Schon allein im Interesse der vielen Mitarbeitenden nicht, die sich immer korrekt verhalten.
Aktuelle Nachrichten aus dem Erzbistum Köln
Pressemitteilungen
Alle Pressemitteilungen des Erzbistums Köln finden Sie im > Pressebereich
Suche innerhalb der News
Service und Kontakt
Service und Kontakt
Pressekontakt
Geschäftszeiten
Pressekontakt
Geschäftszeiten
Mo-Do: 8.30 - 17 Uhr
Fr: 8.30 - 14 Uhr
Erzbistum Köln
Newsdesk