Kein kirchliches Recht bei der Finanzierung der Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs verletzt:Brief aus Rom attestiert korrektes Verfahren im Erzbistum Köln
„Weder Sie, Eminenz, noch Ihr Generalvikar haben in der Angelegenheit der Finanzierung der beiden Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln und bei der Finanzierung der Beratung durch die vom Erzbistum beauftragte Kommunikationsagentur das kirchliche Recht verletzt.“ Dieses Ergebnis hat der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe in Rom dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki jetzt mitgeteilt. Unterschrieben ist dieser Brief vom Präfekten der Kongregation, Marc Kardinal Ouellet. Damit ist in Rom „nach eigehendem Studium“ amtlich festgestellt worden, dass hier keine weitere Gremienbeteiligung erforderlich war.
In aller Deutlichkeit teilt der Präfekt weiter mit: „Was den bei den vorliegenden Finanzierungen involvierten BB-Fonds angeht, der durch einen Rechtsakt der kirchlichen Autorität selbst errichtet wurde, liegt keine Bindung an einen Stifterwillen vor. Im Einklang mit dem kirchlichen Recht ist der jeweilige Erzbischof von Köln daher befugt, frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen. Die Partikularnorm Nr. 18 der Deutschen Bischofskonferenz ist in diesem Fall nicht relevant.“ Es bestand auch keinerlei rechtliche Verpflichtung, so ergänzt der Präfekt, „ die diözesanen Beispruchsgremien einzubeziehen, da das diözesane Vermögen nie berührt worden ist.“
„Das ist natürlich eine gute Nachricht aus Rom“, zeigte sich Rainer Maria Kardinal Woelki erleichtert. „Diese Nachricht trägt vielleicht, so hoffe ich zumindest, auch ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum bei. Aber der Fall zeigt mir, dass wir den Weg zu weiterer Transparenz und Compliance fortsetzen müssen.“ Die betroffenen Gremien wurden an diesem Tag über die Ergebnisse informiert.
Im Jahr 2019 hat Kardinal Woelki ein Statut für den Umgang mit dem BB-Fonds in Kraft gesetzt. Nach diesem ist der Erzbischof an die zur Erstellung und Abwicklung des Wirtschaftsplanes der Erzdiözese Köln geltenden Regelungen gebunden. Diese sind auch alle beachtet worden.
In seiner Eigenschaft als Apostolischer Administrator hatte Weihbischof Rolf Steinhäuser sich bezüglich der Frage einer eventuellen Verletzung der Beispruchsrechte des Konsultorenkollegiums (Domkapitel) beziehungsweise des Vermögensrates an die Kongregation gewandt. Ebenso hatte Generalvikar Markus Hofmann eine umfangreiche Dokumentation mit Protokollen, Urkunden und Verträgen zur Finanzierung der Gutachten und der externen Unterstützung durch eine Kommunikationsagentur zur Verfügung gestellt. Ergänzt wurde dies durch zwei kirchenrechtliche Gutachten.
Marc Kardinal Ouellet hatte diese Unterlagen vollständig an die zuständige Kongregation für den Klerus übermittelt. Deren Präfekt, Erzbischof Lazzaro You Heung sik, habe, so Kardinal Ouellet in seinem Brief, in aller Klarheit mitgeteilt: „Kirchliches Recht wurde nicht verletzt. Da folglich kein Vergehen vorliegt, gibt es auch keinen Anlass für kirchenrechtliche Maßnahmen.“
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