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Zweite Amtszeit läuft bis April 2024:Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln hat sich neu konstituiert

Symbolbild: Betroffenenbeirat und Beraterstab sollen auf dem Weg der Aufklärung und der Veränderung im Umgang mit sexualisierter Gewalt wie ein Kompass professionelle Wegbegleiter für das Erzbistum sein.
Datum:
29. Juni 2022
Von:
pek220629
Zweite Amtszeit läuft bis April 2024

Köln. Am 28. Juni 2022 hat sich der Betroffenen­beirat des Erz­bistums Köln konstituiert und seine Arbeit aufge­nommen. Dem Gremium gehören jetzt sieben Mitglieder an.

In einem unabhängigen Verfahren wurden die Mitglieder des Betroffenen­beirats durch den Beraterstab benannt und vorgeschlagen. Der Berater­stab besteht aus externen Expertinnen und Experten und berät das Erz­bistum in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch.

„Es gab zunächst einen Diskussionsprozess zu den Auswahl­kriterien“, so Peter Binot, der das Verfahren für den Berater­stab koordiniert hat. „Über die Auswahl­kriterien waren wir uns jedoch schnell einig. Weiter­führend kamen wir in eine grundsätzliche Diskussion, wie Betroffenen­beteili­gung weiter gestärkt werden kann. Hilfreich und unter­stützend war der fachliche Aus­ausch mit einer Mit­arbeiterin der UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindes­missbrauchs der Bundes­regierung).“

Binot betont weiter: „Es gibt so viele Betroffenen­perspek­tiven, wie es Betroffene gibt. Jede einzelne hat ihren Wert. Wichtig ist aber zunächst, dass die Mit­glieder des Betroffenen­beirats sich erst einmal kennen­lernen und ihre inhalt­lichen Schwer­punkte mitein­ander verein­baren. Hier steht ihnen alle notwendige Unter­stützung zur Verfügung.“

Kardinal Woelki ist dem Vorschlag des Berater­stabs gefolgt, er hat die Mitglieder ernannt und zur konstitu­ierenden Sitzung eingeladen. Aufgrund einer Erkrankung konnte Kardinal Woelki nicht persönlich an der Sitzung teil­nehmen. In einem Gruß­wort bedankte er sich bei den Mitgliedern für ihre Bereit­schaft, im Betroffenen­beirat mit­zu­arbei­ten. Er hob hervor, dass ihm die Ge­spräche mit den Betroffenen immer wieder deutlich machen, dass es noch ein weiter Weg ist, bis Veränderungen durch Aufklärung und Aufarbeitung für Betroffene spürbar werden. Die Gespräche bestärken ihn, den angefangenen Weg konse­quent weiter zu gehen. „Ich wünsche mir durch das Mitwirken des Be­troffenen­beirats, dass in unserem Bistum die Betroffenen­perspek­tive weiter ge­stärkt und in unseren Struk­turen noch tiefer verankert wird. Sie ist handlungs­leitend“, so der Kardinal.

Die Einrichtung von Betroffenen­bei­räten ist auch Teil der Gemeinsamen Erklärung (PDF) der Deutschen Bischofs­konferenz und dem UBSKM. Ziel ist es, eine strukturelle Be­teili­gung von Be­troffenen in der Auf­arbeitung zu schaffen.

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