Zweite Amtszeit läuft bis April 2024:Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln hat sich neu konstituiert
Köln. Am 28. Juni 2022 hat sich der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Dem Gremium gehören jetzt sieben Mitglieder an.
In einem unabhängigen Verfahren wurden die Mitglieder des Betroffenenbeirats durch den Beraterstab benannt und vorgeschlagen. Der Beraterstab besteht aus externen Expertinnen und Experten und berät das Erzbistum in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch.
„Es gab zunächst einen Diskussionsprozess zu den Auswahlkriterien“, so Peter Binot, der das Verfahren für den Beraterstab koordiniert hat. „Über die Auswahlkriterien waren wir uns jedoch schnell einig. Weiterführend kamen wir in eine grundsätzliche Diskussion, wie Betroffenenbeteiligung weiter gestärkt werden kann. Hilfreich und unterstützend war der fachliche Ausausch mit einer Mitarbeiterin der UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung).“
Binot betont weiter: „Es gibt so viele Betroffenenperspektiven, wie es Betroffene gibt. Jede einzelne hat ihren Wert. Wichtig ist aber zunächst, dass die Mitglieder des Betroffenenbeirats sich erst einmal kennenlernen und ihre inhaltlichen Schwerpunkte miteinander vereinbaren. Hier steht ihnen alle notwendige Unterstützung zur Verfügung.“
Kardinal Woelki ist dem Vorschlag des Beraterstabs gefolgt, er hat die Mitglieder ernannt und zur konstituierenden Sitzung eingeladen. Aufgrund einer Erkrankung konnte Kardinal Woelki nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen. In einem Grußwort bedankte er sich bei den Mitgliedern für ihre Bereitschaft, im Betroffenenbeirat mitzuarbeiten. Er hob hervor, dass ihm die Gespräche mit den Betroffenen immer wieder deutlich machen, dass es noch ein weiter Weg ist, bis Veränderungen durch Aufklärung und Aufarbeitung für Betroffene spürbar werden. Die Gespräche bestärken ihn, den angefangenen Weg konsequent weiter zu gehen. „Ich wünsche mir durch das Mitwirken des Betroffenenbeirats, dass in unserem Bistum die Betroffenenperspektive weiter gestärkt und in unseren Strukturen noch tiefer verankert wird. Sie ist handlungsleitend“, so der Kardinal.
Die Einrichtung von Betroffenenbeiräten ist auch Teil der Gemeinsamen Erklärung (PDF) der Deutschen Bischofskonferenz und dem UBSKM. Ziel ist es, eine strukturelle Beteiligung von Betroffenen in der Aufarbeitung zu schaffen.
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