Auswahlverfahren für den Betroffenenbeirat startet am 30. November:Betroffene zur Mitarbeit gesucht
Köln. Für eine turnusmäßige Neubesetzung des Betroffenenbeirates im Mai 2024 hat der Erzbischof den Beraterstab mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt.
"Wir als Beraterstab haben freie Hand in der Gestaltung des Auswahlverfahrens", so Andreas Hamerski, Vorsitzender des Beraterstabs. "Die Expertisen, die beim letzten Mal durch Gespräche mit Mitarbeitenden der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eingeflossen sind, bilden auch dieses Mal die Grundlage. Am Ende legen wir Kardinal Woelki eine Liste mit Namen vor, die dann für die Arbeit im Gremium beauftragt werden."
Der unabhängige Beraterstab ist mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen, wie z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizin oder Recht zusammengesetzt, die aus ihrer Arbeit über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Betroffenen verfügen. Er berät das Erzbistum aus fachlicher Sicht zu Fällen von sexualisierter Gewalt und gibt Entscheidungsempfehlungen.
Mit der Weiterführung der Arbeit des Betroffenenbeirats wird gewährleistet, dass unterschiedliche Perspektiven der Betroffenen sexualisierter Gewalt weiterhin in das Handeln des Erzbistums Köln einfließen.
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