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Bessere Voraussetzungen für eine zeitgemäße Vermögensverwaltung

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Datum:
29. Okt. 2024
Von:
Newsdesk
Ab dem 1. November gilt das neue Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Drei Fragen an Dr. Heike Gassert, Justitiarin im Erzbistum Köln.

Es gibt derzeit zahlreiche Herausforderungen für Engagierte in Kirchenvorständen: Die Pastoralen Einheiten werden größer, die gesetzlichen Regelungen für einzelne Bereiche werden vielerorts komplexer. Was bringt die Reform rund um das KVVG zum jetzigen Zeitpunkt?

Es ist das Grundanliegen des neuen KVVG, gerade angesichts der vielen bevorstehenden Herausforderungen, die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände zu erleichtern. Es bietet gleich in mehreren Punkten wie zum Beispiel bei Gremiengröße oder bei den Sitzungsformaten mehr Flexibilität. Da die Reform außerdem NRW-weit umgesetzt wird, leistet sie einen entscheidenden Beitrag zu Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit. Das ist gerade in einem komplexer werdenden Umfeld enorm wichtig.

Sie haben von Erleichterungen für die Engagierten in Kirchenvorständen gesprochen, die durch die Neuregelung erreicht werden. Was genau kann man sich darunter vorstellen?

Zunächst einmal ist wichtig, dass die demokratisch gewählten Kirchenvorstandsmitglieder weiterhin die Verwalter des kirchengemeindlichen Vermögens sind und die Kirchengemeinde nach außen vertreten. Das System des Kirchenvorstandsrechts hat sich damit nicht geändert. 

Darüber hinaus soll aber die Verantwortung, die mit der Aufgabe im Kirchenvorstand (KV) verbunden ist so attraktiv wie möglich für die Engagierten sein. Um bspw. eine verlässlichere Planung zu ermöglichen, wird die Amtszeit künftig nur noch vier Jahre betragen und das rollierende System abgeschafft. Außerdem werden Sitzungen unter bestimmten Bedingungen digital möglich sein. Auch die rechtliche Vertretung nach außen wird vereinfacht, da nur noch zwei statt drei Unterschriften ausreichend sind. Das vereinfacht die Koordination von entsprechenden Verwaltungsvorgängen in der Kirchengemeinde. Was sich genau im Vergleich zur vorherigen Regelung ändert, kann man übrigens auf unserer Webseite auch noch einmal in einer Zusammenfassung nachlesen. 

Die nächsten KV-Wahlen sind erst im kommenden Jahr. Was ist für die aktuell amtierenden Kirchenvorstände in diesem Zusammenhang wichtig? 

Zunächst einmal hoffen wir, dass sich auch bei der anstehenden Wahl wieder viele Menschen bereiterklären, dieses spannende Ehrenamt zu übernehmen. In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in besonderer Weise einzubringen und den Bereich der kirchengemeindlichen Vermögensverwaltung mitzugestalten. Bis zur Wahl bleiben die Kirchenvorstände allerdings erstmal in ihrer aktuellen Zusammensetzung bestehen. Für verschiedene Punkte wie z.B. die Ausschussarbeit oder die Vermögensverwaltung im Einzelnen wurden aufgrund der Öffnungsklauseln im neuen KVVG neue Ausführungsbestimmungen erlassen, die in der so genannten Einführungsverordnung zum KVVG auf der Webseite des Bereichs Recht & Compliance im Erzbistum Köln einsehbar sind. Außerdem bieten wir zeitnah Schulungstermine an, in denen wir die Neuregelung für Kirchenvorstandsmitglieder erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Schulungsunterlagen sind ebenfalls auf unserer Webseite verfügbar.

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