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Unveröffentlichtes Münchener Gutachten kann ab dem 25. März persönlich eingesehen werden:Anmeldung zur Einsichtnahme in beide Gutachten ab jetzt möglich

Datum:
17. März 2021
Von:
pek210317
Unveröffentlichtes Münchener Gutachten kann ab dem 25. März persönlich eingesehen werden

Köln. Ab Donnerstag, 25. März 2021 besteht die Möglichkeit, im Kölner Maternushaus sowohl die unabhängige Untersuchung zu Missbrauch und sexualisierter Gewalt der Kanzlei Gercke & Wollschläger sowie das Münchener Gutachten der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl einzusehen und selbst zu vergleichen. Zunächst wird die Einsicht für Betroffene möglich sein. Ab dem 25. März kann sich dann jede interessierte Person für eine persönliche Einsichtnahme der Gutachten im Maternushaus anmelden.

Die Anmeldung erfolgt online über ein Anmeldeformular mit Terminvergabe: https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/einsicht-wsw/. Dort finden sich auch alle weiteren Angaben zu den möglichen Terminen.

Eine Einsichtnahme ist von Donnerstag, 25. März bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 möglich. Für die Einsichtnahme ist jeweils ein Zeitraum von bis zu 1,5 Stunden vorgesehen. In jedem Zeitfenster stehen aufgrund einer Verfügung des Gesundheitsamts maximal 10 Plätze zeitgleich zur Verfügung. Auf jedem Platz liegen gedruckte Exemplare der beiden Gutachten von Gercke & Wollschläger sowie Westpfahl Spilker Wastl aus. Das Gutachten der Münchner Kanzlei WSW kann – im Gegensatz zur Arbeit von Professor Gercke – wegen der äußerungsrechtlichen Bedenken nicht veröffentlicht und zum Download online gestellt werden. Deshalb ist die Einsichtnahme ausschließlich persönlich im Maternushaus möglich.

Das Erzbistum Köln weist darauf hin, dass das o.g. Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nach Einschätzung mehrerer äußerungsrechtlich spezialisierter Presserechtskanzleien diverse äußerungsrechtliche Mängel aufweist, so dass eine Veröffentlichung des Gutachtens rechtswidrig in Rechte Betroffener eingreifen würde und unzulässig ist. Eine Veröffentlichung des Gutachtens oder von Teilen des Gutachtens führt daher zu einer äußerungsrechtlichen Haftung desjenigen, der das Gutachten oder dessen Teile veröffentlicht.

Für die Einsichtnahme gelten somit diese gesonderten Bedingungen, die mit der Anmeldung akzeptiert werden. Schriftliche Notizen darf sich jeder Besucher machen, Abschriften sind aber nicht gestattet. Eine Berichterstattung über die Inhalte der Gutachten ist damit möglich, jedoch keine Kopie oder direkte Zitierung des Gutachtens WSW, da dies wegen der äußerungsrechtlichen Bedenken unzulässig ist und nicht vervielfältigt werden darf. Deshalb dürfen keine Mobilfunkgeräte oder Kameras mit an den Platz genommen werden. Diese müssen bei der (kostenfreien und bewachten) Garderobe abgegeben werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten außerdem folgende Bedingungen gemäß der Coronaschutzverordnung NRW: Ihre persönlichen Daten müssen zur Rückverfolgbarkeit aufgenommen werden und eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) muss während der gesamten Zeit getragen werden, auch während der Einsichtszeit im Saal.

Anmeldung und weitere Informationen: https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/

Hinweis zur Einsichtnahme in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl – Spilker – Wastl

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, vor Ort in Köln das nicht veröffentlichte Münchener Gutachten der Kanzlei Westpfahl – Spilker – Wastl einzusehen. Jede und jeder Interessierte kann sich für eine Einsicht anmelden.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die Stabsstelle Aufarbeitung (Fr. Seidel) unter 0221 1642 1680 oder per E-Mail an aufarbeitung@erzbistum-koeln.de.

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