Antragstellung bis zum 24. März 2023 möglich:An der Seite der Familien: Ehe- und Familienfonds fördert innovative Projekte
Köln. Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln können bis zum 24. März 2023 Förderanträge an den Ehe- und Familienfonds des Erzbistums stellen. Unterstützt werden damit innovative Projekte, die nicht oder noch nicht zum finanziell gesicherten, kirchlich-caritativen Angebot gehören.
Auch in der Übergangsphase der Pandemie haben Familien eine Vielzahl von sozialen und wirtschaftlichen Belastungen zu schultern. Zweck des Ehe- und Familienfonds des Erzbistums ist es, Maßnahmen und Beratungsaktivitäten katholischer Einrichtungen und Dienste für betroffene Familien zu fördern. Hierzu zählen die „Frühen Hilfen“ genauso wie Hilfen für Kinder suchtbelasteter und psychisch kranker Eltern, Modelle von Familienpatenschaften und Angebote für Alleinerziehende.
Berücksichtigt werden zudem Initialprojekte der Ehe- und Familienpastoral in den Seelsorgebereichen und Projekte der Zusammenarbeit von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, die sich im Alltag um Familien kümmern.
Förderanträge für die Jahre 2023 und 2024 können bis zum 24. März 2023 beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln eingereicht werden. Eine Zusage erhalten förderfähige Projekte voraussichtlich Ende Mai 2023.
Aktuelle Nachrichten aus dem Erzbistum Köln
Pressemitteilungen
Alle Pressemitteilungen des Erzbistums Köln finden Sie im > Pressebereich
Suche innerhalb der News
Service und Kontakt
Service und Kontakt
Pressekontakt
Geschäftszeiten
Pressekontakt
Geschäftszeiten
Mo-Do: 8.30 - 17 Uhr
Fr: 8.30 - 14 Uhr
Erzbistum Köln
Newsdesk