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Service

Konfessionelle Kooperation

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'Konfessionelle Kooperation'
im Erzbistum Köln
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'Konfessionelle Kooperation' im Erzbistum Köln 

Öffentliche Schulen im Erzbistum Köln können für das Schuljahr 2023/24 als ergänzende Organisationsform des Katholischen Religionsunterrichts die so genannte erweiterte ‚Konfessionelle Kooperation‘ beantragen. Das hat der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, am 16. Mai 2022 bekannt gegeben. 

Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, und Kardinal Woelki haben in der Rahmenvereinbarung vom 30. August 2022 gemeinsame Leitlinien zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht festgelegt.

Zur Konkretisierung der Antragstellung haben sich die Evangelische Kirche im Rheinland und das Erzbistum Köln auf Richtlinien verständigt.

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist kein neues Fach, sondern eine weitere Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts. Er kann jahrgangsweise beantragt werden; der Wechsel von evangelischer und katholischer Lehrkraft ist verpflichtend. 
Informationen zum Religionsunterricht und zur Konfessionellen Kooperation können über das Ministerium für Schule und Bildung abgerufen werden: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/unterricht/lernbereiche-und-unterrichtsfaecher/religionsunterricht.

 

 

Antragstellung

Bis zum 31.01.2024 können allgemeinbildende Schulen im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland und des Erzbistums Köln einen entsprechenden Antrag auf Einführung Konfessioneller Kooperation im Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2024/25 stellen.

Im ersten Durchgang (Schuljahr 2023/24) konnten nach einem Stufenverfahren zunächst nur Grund- und weiterführende Schulen der Städte Köln, Düsseldorf und Wuppertal einen Antrag auf Einrichtung stellen.

Für die Antragsstellung ist die Teilnahme je einer katholischen und einer evangelischen Lehrkraft an einer Typ-A-Fortbildung obligatorisch. Alle weiteren Lehrkräfte, die an der Schule KoKoRu erteilen, müssen an einer Typ-B-Fortbildung teilnehmen. Die Typ-B-Veranstaltungen richten sich entsprechend an diejenigen Lehrkräfte, die an ihrer Schule im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eingesetzt werden sollen, aber nicht die Typ-A-Fortbildung absolviert haben. Lehrkräfte, die an Typ A teilgenommen haben, müssen nicht mehr an Typ B teilnehmen.


Fortbildungsveranstaltungen

Im Schuljahr 2023/24 fanden die Typ A-Fortbildungen zwischen September und November 2023 statt. Die Typ-B Veranstaltungen sind für das 1. Halbjahr in 2024 vorgesehen. Alle Veranstaltungen finden im Zeitfenster von 9 bis 17 Uhr statt.

Alle Fortbildungsveranstaltungen zu Konfessioneller Kooperation sind auf der zentralen Informationsseite aufgelistet; über die dortigen Links können Sie sich anmelden.

Fortbildungsveranstaltungen für kokoRU an der Grundschule

Fortbildungsveranstaltungen für kokoRU in der Sek. I

 

Wichtige Texte und Vereinbarungen

Rahmenvereinbarung des Erzbischofs von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, und des Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Thorsten Latzel, vom 30. August 2022.

Richtlinie zur Antragstellung der Evangelischen Kirche im Rheinland und des Erzbistums Köln vom 31. August 2022.

Presseerklärung des Erzbistums Köln vom 16. Mai 2022

Informationen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Ansprechpartner

Antragsverfahren

Dr.  Nina Frenzel

Dr. Nina Frenzel

Schulrätin für Gymnasien und theol. Grundsatzfragen

Fortbildungen

Dr. Dominik Arenz

Dr. Dominik Arenz

Referent für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Katholischen Religionsunterricht