Öffentliche Schulen im Erzbistum Köln können für das Schuljahr 2023/24 als ergänzende Organisationsform des Katholischen Religionsunterrichts die so genannte erweiterte ‚Konfessionelle Kooperation‘ beantragen. Das hat der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, am 16. Mai 2022 bekannt gegeben.
Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, und Kardinal Woelki haben in der Rahmenvereinbarung vom 30. August 2022 gemeinsame Leitlinien zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht festgelegt.
Zur Konkretisierung der Antragstellung haben sich die Evangelische Kirche im Rheinland und das Erzbistum Köln auf Richtlinien verständigt.
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist kein neues Fach, sondern eine weitere Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts. Er kann jahrgangsweise beantragt werden; der Wechsel von evangelischer und katholischer Lehrkraft ist verpflichtend.
Informationen zum Religionsunterricht und zur Konfessionellen Kooperation können über das Ministerium für Schule und Bildung abgerufen werden: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/unterricht/lernbereiche-und-unterrichtsfaecher/religionsunterricht.