Voraussetzung für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche.
Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als einer ‚res mixta‘ wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sicher gestellt.
Die Grundlagen für die Kirchliche Bevollmächtigung finden sich in der „Ordnung für die Kirchliche Bevollmächtigung (missio canonica / Kirchliche Unterrichtserlaubnis) zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts im Erzbistum Köln“ vom 1. Juni 2023. Dieser missio-Ordnung liegt im Wesentlichen die Musterordnung zugrunde, die die deutschen Bischöfe im Januar 2023 beschlossen haben. So ist eine wechselseitige Anerkennung z.B. bei einem (Erz-) Bistumswechsel möglich.
Weitere Informationen zur neuen missio-Ordnung finden Sie hier.