Schulgesetz des Erzbistums Köln (SchulGEBK)
Zum 1. August 2006 hat der Erzbischof von Köln für die Katholischen Freien Schulen im Erzbistum Köln das Kirchliche Schulgesetz des Erzbistums Köln (SchulG-EBK) erlassen. Es soll den Katholischen Freien Schulen Leitlinie und Hilfe zur Erfüllung ihrer Erziehungs- und Bildungsaufgabe sein.
Präambel
In ihrer Verantwortung für den Menschen nimmt die Katholische Kirche das Recht wahr, Schulen zu gründen und sie aus dem Geist des Evangeliums, aus dem Geist der Freiheit und der Liebe zu führen.
„Im Erziehungsplan der katholischen Schule ist Christus der Grundstein: Er offenbart und entfaltet den neuen Sinn des Daseins und wandelt das Leben um, indem er den Menschen fähig macht, auf göttliche Weise zu leben, das heißt, im Geist des Evangeliums zu denken, zu wollen und zu handeln und die Seligpreisungen zur Richtschnur seines Lebens zu machen.“ (Erklärung der Kongregation für das katholische Bildungswesen zur katholischen Schule vom 19. März 1977)
Die Katholischen Freien Schulen im Erzbistum Köln sind ein Angebot für alle Schülerinnen, Schüler und Eltern, die eine im katholischen Glauben wurzelnde, am christlichen Menschenbild orientierte Bildung und Erziehung bejahen und wünschen. Dieses kirchliche Schulgesetz soll den Katholischen Freien Schulen im Erzbistum Köln Leitlinie und Hilfe zur Erfüllung ihrer Erziehungs- und Bildungsaufgabe sein.
In welcher Weise ergänzend dazu die Vorschriften des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW- SchulG) vom 15. Februar 2005 in der jeweils geltenden Fassung gelten, regelt $ 47 des SchulG-EBK.
siehe: SCHULMINISTERIUM.NRW.DE