Ja, Sie können Ihr Kind, wenn es schulpflichtig ist, an einer KGS anmelden. Wenn Ihr Kind nicht katholisch ist, benötigt die Schule Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass Sie eine Erziehung und Unterrichtung im Bekenntnis wünschen.
Beachten Sie dabei, dass die Kommunen in NRW die Anmeldung unterschiedlich handhaben. Auf den Websites der Schulen oder der Kommunen erhalten Sie entsprechend konkrete Informationen, so z.B. auch die genauen Termine, wann Sie Ihr Kind anmelden können.