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Infos für Eltern | Katholische Grundschulen

Katholische Grundschulen
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Infos für Eltern

Schulanmeldung

Kann ich mein Kind einfach an einer Katholischen Grundschule (= KGS) anmelden?

Ja, Sie können Ihr Kind, wenn es schulpflichtig ist, an einer KGS anmelden. Wenn Ihr Kind nicht katholisch ist, benötigt die Schule Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass Sie eine Erziehung und Unterrichtung im Bekenntnis wünschen.

Beachten Sie dabei, dass die Kommunen in NRW die Anmeldung unterschiedlich handhaben. Auf den Websites der Schulen oder der Kommunen erhalten Sie entsprechend konkrete Informationen, so z.B. auch die genauen Termine, wann Sie Ihr Kind anmelden können.

Was ist gemeint mit einem Anmeldeüberhang?

Ein Anmeldeüberhang besteht, wenn mehr Kinder an einer Schule angemeldet wurden als Plätze zur Verfügung stehen. Das passiert an Katholischen Grundschulen wie auch an Gemeinschaftsgrundschulen. Da die KGS eine Angebotsschule ist, haben – allerdings nur im Fall eines Anmeldeüberhangs – die katholischen Kinder einen Vorrang. Dazu ist ein gerichtlicher Beschluss ergangen (s. Downloads und Materialien).

Grundsätzlich gelten für die Aufnahme an einer Grundschule folgende Kriterien:

  1. Geschwisterkinder
  2. Schulwege
  3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
  4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Letztlich entscheidet die Schulleitung über die Schulaufnahme.

Was ist eine KGS?

Für die Schule gelten zunächst dieselben Richtlinien und Lehrpläne wie für die Gemeinschaftsgrundschule (= GGS). Darüber hinaus beachtet die Schule die > Grundsätze für KGS (PDF). Sie feiert christliche Feste mit den Kindern wie z.B. Adventsfeiern oder Erntedank. Die Schule lässt die Kinder behutsam in den Glauben hineinwachsen, sich orientiere. Sie versucht, in ihrem Schulleben, im Schulalltag und im Unterricht die Botschaft Jesu Christi als eine tragfähige Grundlage des Lebens erfahrbar zu machen.

Anders gesagt: Die KGS macht den Kindern ein Identitätsangebot aus dem Glauben heraus. Weitere Informationen zur KGS finden Sie in der Broschüre > "Die Kath. Grundschule in Nordrhein-Westfalen" (PDF).

Zahlen – Daten – Fakten

  • Es gibt in NRW etwa 1/3 katholische Grundschülerinnen und Grundschüler.
  • Etwa 29 % der Grundschulen in NRW sind Katholische Bekenntnisschulen.
  • An keiner KGS in NRW gibt es 100 % katholische Kinder.

Religionsunterricht und Gottesdienste

An Katholischen Grundschulen gibt es zwei Wochenstunden katholischen Religionsunterricht. An einer KGS nehmen grundsätzlich alle Kinder am kath. Religionsunterricht teil, weil die Eltern mit der Schulanmeldung für ihr Kind ausdrücklich die Erziehung und Unterrichtung im Bekenntnis gewünscht haben. Wenn eine KGS die einzige Schule in einem Ort oder Ortsteil ist, bietet sie auch evangelischen Religionsunterricht an.

Die Schule feiert regelmäßig Gottesdienste, damit die Kinder die Chance haben, das gemeinsame Feiern, Beten und Singen in der örtlichen Kirchengemeinde kennen zu lernen. Es handelt sich um Wortgottesdienste und Messfeiern, mitunter auch um kurze Gebetszeiten mit einem besonderen inhaltlichen Schwerpunkt, je nach Alter der Kinder und oft nach Jahrgängen getrennt. Dies muss jeweils mit der Pfarrgemeinde vor Ort abgesprochen werden.

Wie können Eltern mitwirken?

Sie sind willkommen bei der KED, der Kath. Elternschaft Deutschlands. Sie fördert die Elternrechte und unterstützt die Verwirklichung der Grundsätze christlicher Erziehung und Bildung in der Schule.

Katholischen Elternschaft Deutschlands

KED Köln - Katholischen Elternschaft Deutschlands im Erzbistum Köln e. V.

Oxfordstr. 10
53111 Bonn

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  1. Tippen Sie im Namensfeld der Schule "kath" ein.
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