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Grundlagen und Grundsätze zur Katholischen Grundschule

Die Katholische Grundschule (KGS) richtet sich am christlichen Menschenbild aus. Das Kind besitzt als ein Ebenbild Gottes eine besondere Würde. Diese Einmaligkeit jedes Menschen gilt es im Miteinander des Schulalltags achten zu lernen, immer neu an sich selbst zu erfahren und nach und nach zu verinnerlichen.

„Eine starke Toleranz wächst aus den eigenen Wurzeln.
Losgelöst davon wächst Desorientierung, wächst Beliebigkeit,
jedenfalls nicht die Anerkennung des anderen.
Die kommt aus der eigenen Identität. […]
Je tiefer das Profil, desto stärker sind Haftung und Halt.“

Bischof Franz Kamphaus

In der Bildungslandschaft des Landes Nordrhein-Westfalens setzen Kath. Grundschulen inhaltlich und gestalterisch eigene Akzente: Sie stehen für ein pädagogisches Konzept, das Wissensvermittlung mit ganzheitlicher Erziehung und Glaubenspraxis verbindet. Sie orientiert sich an den > ‚Grundsätzen für Unterricht und Erziehung an Kath. Bekenntnisschulen im Land Nordrhein-Westfalen‘ (PDF) 

Diese Ausrichtung am christlichen Glauben bietet viele Chancen:

  • Das einzelne Kind, seine Talente, die Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Stärkung seines Selbstbewusstseins sind Dreh- und Angelpunkt.
  • Empathie und Achtung im Umgang miteinander werden täglich eingeübt. Ziel ist ein gelingendes Miteinander, das mehr umfasst als lediglich zu akzeptieren, dass die Mitmenschen anders sind. Es geht viel mehr darum, diese Vielfalt wertzuschätzen.
  • Christliche Feste werden nicht nur in den zwei Wochenstunden Religionsunterricht thematisiert, sondern können in der Schulgemeinschaft gefeiert und erlebt werden.
  • Feiern gehören zum (Schul)Leben, dazu kann z.B. auch das Fest des Namenspatrons gehören.
  • Sich gemeinsam Benachteiligten zu widmen, ermöglicht Kindern, die Not anderer Menschen wahrzunehmen und soziale Verantwortung zu übernehmen.
  • Katholische Grundschulen sind ein Lebensraum, um den Glauben nach und nach kennen zu lernen. Dazu gehört auch, Gebete und Lieder mit zu vollziehen oder selbst zu gestalten.
  • Im Schulalltag werden Rituale gelebt, die Sinn und Ziel haben, z.B. ein Morgenritual
  • Zusammenarbeit mit der Pfarrgemeinde ist ein Baustein des Schullebens, z.B. mit der Kath. Öffentlichen Bücherei (KÖB) oder der Kirchenmusik.

Die Kommune ist der Schulträger. Sie ist unter anderem zuständig für die

  • Instandhaltung des Schulgebäudes, Bereitstellung von genügend Schulraum
  • Einrichtung des Schulgebäudes (Möbel, Tafel, Schränke…)
  • Zuweisung eines jährlichen Budgets für Schulbücher, Arbeitsmaterialien für die Freiarbeit u.ä., Medien (Kopierer, Beamer, PC…), Verbrauchsmaterial (Kreide, Papier…)
  • Bereitstellung des Personals: Hausmeister/in, Reinigungspersonal

Daneben ist die Schulaufsicht des Landes u.a. zuständig für die

  • Bereitstellung des Lehrpersonals mit den erforderlichen fachlichen Qualifikationen
  • Gewährleistung, dass Unterricht nach der Stundentafel erteilt wird (vgl. § 3 Ausbildungsordnung Grundschule (= AO-GS))
  • Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion über die Arbeit an der Schule:
    untere Schulaufsicht = Schulamt, das in der Kommune angesiedelt ist
    obere Schulaufsicht = Bezirksregierung
    oberste Schulaufsicht = Ministerium für Schule und Bildung

Die Kirche hat weder eine Träger- noch eine Aufsichtsfunktion bei einer KGS. Sie darf die KGS auch nicht finanziell unterstützen. Damit würden nämlich die Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) benachteiligt, die ebenfalls Schulen des Landes sind.

Die Kirche bietet den KGS allerdings an, sie bei ihrer Profilierung als Katholische Grundschule zu unterstützen ( > Infos für Lehrkräfte). Für Schulleitungen von KGS stehen Angebote der Kirche zur Verfügung, in denen es um Beratung, Supervision oder Coaching geht.

In NRW ist die Regelschulart die Gemeinschaftsgrundschule (= GGS), die keinem Bekenntnis oder keiner Religion verpflichtet ist. Daneben sind die KGS Angebotsschulen, die im Grundschulbereich eine Erziehung und Unterrichtung auf der Grundlage des Glaubens anbieten. Dies wollten die Mütter und Väter unserer Landesverfassung den Eltern als eine Option anbieten. Ihnen soll in unserem Bundesland die Möglichkeit geboten werden, ihr Kind im Bekenntnis unterrichten und erziehen zu lassen.

An GGS beschränkt sich die inhaltliche Ausrichtung auf die christlichen „Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen“ (§ 26 Abs. 2 SchulG NRW).

Was ist also der Unterschied zwischen der Orientierung an christlichen Bildungs- und Kulturwerten an GGS und der Ausrichtung auf das Bekenntnis an KGS?

An GGS sind „nicht das christliche Bekenntnis und seine Glaubenssätze an sich die Grundlage von Erziehung und Bildung, sondern die aus diesem Bekenntnis abgeleiteten Bildungs- und Kulturwerte, die aufgrund der abendländischen Geschichte zu Grundwerten der deutschen und europäischen Gesellschaft geworden sind. Sie sind als unsere Gesellschaft prägende Werte nicht konfessions- und bekenntnisgebunden und daher auch für Menschen, die sich nicht dem christlichen Glauben zurechnen, als Wertefundament akzeptabel“ (Heusch/Schönenbroicher 2010, 154-156, Rz 10-12).

Was heißt das für den Schulalltag?

An GGS können Eltern darauf bestehen, dass z.B. christliche Festtage oder Traditionen keinen Platz haben sollen in der Schule. Nur an KGS gibt es das verbriefte Recht, diese Festzeiten zu feiern, z.B. eine Erntedankfeier, einen Sankt-Martins-Zug, eine Adventsfeier am Morgen oder eine Weihnachtsfeier.

Im Grundschulbereich gibt es in NRW aufgrund der Landesverfassung und des Grundgesetzes (Art. 7, Abs. 5 GG) private Träger nur in seltenen Ausnahmefällen (z.B. Internationale Schulen). Die große Angebotsbandbreite verschiedener Träger wie bei Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen ist also verfassungsrechtlich nicht möglich. Im Erzbistum Köln gibt es daher keine kirchlichen Grundschulen; einzige Ausnahme ist die Kölner Domsingschule aufgrund ihres religiös-musischem Schwerpunkts.

Neben der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) schaffen die Bekenntnisschulen (Katholische und Evangelische Grundschulen) daher ein pädagogisches Angebot, dessen Grundkonzept sich am religiösen Bekenntnis ausrichtet. Dennoch befinden sich diese Schulen entsprechend in kommunaler Trägerschaft.

Die KGS erfüllen den von Eltern häufig geäußerten Wunsch nach Wahlfreiheit bei der Beschulung ihres Kindes und bereichern die Schullandschaft durch ihr ausdrücklich an christlichen Werten orientiertes Schulprogramm (vgl. Art. 8 Abs. 1 LV NRW)

Bei einem Schulverbund werden Grundschulstandorte organisatorisch als eine Schule geführt. Ein Schulverbund kann mittlerweile auch ein Verbund zwischen einer (größeren) KGS mit einer GGS sein

Dass diese Form der Organisation möglich ist, konnte 2010 in einem > Rechtsgutachten (PDF) geklärt werden.

An Katholischen Grundschulen gibt es zwei Wochenstunden katholischen Religionsunterricht. An einer KGS nehmen grundsätzlich alle Kinder am katholischen Religionsunterricht teil, weil die Eltern mit der Schulanmeldung für ihr Kind ausdrücklich die Erziehung und die Unterrichtung im Bekenntnis gewünscht haben.

Wenn eine KGS die einzige Schule in einem Ort bzw. Ortsteil ist oder keine Gemeinschaftsgrundschule in zumutbarer Nähe vorhanden ist, bietet sie auch anderen Religionsunterricht an. In der Regel handelt es sich dabei um evangelischen Religionsunterricht.

Die Schule feiert regelmäßig Gottesdienste, damit die Kinder die Chance haben, das gemeinsame Feiern, Beten und Singen in der örtlichen Kirchengemeinde kennen zu lernen. Sie nehmen wahr, dass im gemeinschaftlichen Beten Freude und Trauer, Hoffnungen und Angst ihren Platz haben.

Es handelt sich um Wortgottesdienste und Messfeiern, mitunter auch um kurze Gebetszeiten mit einem besonderen inhaltlichen Schwerpunkt, je nach Alter der Kinder und oft nach Jahrgängen getrennt. Dies muss jeweils mit der Pfarrgemeinde vor Ort abgesprochen werden.

An einer Katholischen Grundschule spiegelt sich im pädagogischen Konzept der Offenen Ganztagsschule das katholische Profil der Schule. Daher können Eltern davon ausgehen, dass die Werte des christlichen Glaubens in den Angeboten und im alltäglichen Ablauf einer OGS an einer Katholischen Grundschule gelebt und vertieft werden. So kann z.B. ein Tischgebet selbstverständlich zum gemeinsamen Essen gehören.

Eine KGS sucht sich häufig einen katholischen Träger für ihre OGS.

Es ist mehr als eine Selbstverständlichkeit, ja eine Grundhaltung an KGS, dass – orientiert am christlichen Menschenbild – jede und jeder Einzelne in seiner Würde geachtet wird. Ziel ist eine aufrichtige Integration. Das bedeutet, dass Unterschiede nicht verwischt und Eigenheiten des anderen sorgsam geachtet werden.

Die Katholische Grundschule macht es sich zur Aufgabe, eine verlässliche Orientierung zu geben und Pluralität als Bereicherung zu leben, indem ein sensibler Umgang miteinander eingeübt wird. Hier spiegelt sich die Bedeutung des Wortes ‚katholisch‘, das mit ‚allumfassend‘ übersetzt werden kann.