Nicht wenige Chöre haben im Laufe der letzten Jahrzehnte Chorbücher oder andere Chorwerke in Sammlungen oder Einzeleditionen erworben. Bislang herrschte die Rechtsauffassung wohl in vielen Chören, dass Kopien von Werken angefertigt werden dürfen, die bereits gekauft wurden, so lange die Anzahl der genutzten Kopien nicht die Anzahl der gekauften Bücher übersteigt. Beispiel: Ein Chor hat 50 Chorbücher gekauft, und um die schweren Bücher nicht in der Hand zu halten, aus denen ohnehin nur zwei Werke gesungen werden, werden diese zwei Werke kopiert und mit 50 Exemplaren dem Chor zur Verfügung gestellt. Die Bücher werden dafür nicht genutzt, d. h. es erfolgt eine Nutzung in max. 50 Exemplaren.
Die VG Musikedition weist nun darauf hin, und dies bestätigt auch der VDD, dass ein Kopieren dieser Noten nicht erlaubt ist bzw. nur möglich ist, wenn eine eigene Kopiergenehmigung mit entsprechenden Gebühren bei den Rechte-Inhabern eingeholt wird.