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Service

Anerkennung von Schulexamina

Anerkennung von Schulmusikexamina für den kirchenmusikalischen Dienst

Schulmusiker(innen), die als Kirchenmusiker(innen) bei einer Kirchengemeinde angestellt
sind, bzw. angestellt werden sollen, jedoch über keine kirchenmusikalische Qualifikation
verfügen, können durch externe Zusatzprüfungen eine Qualifikation entsprechend dem
C-Examen erlangen.

Die Prüfungen werden vom Erzbischöflichen Prüfungsausschuss für Kirchenmusiker
durchgeführt.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Für Schulmusiker(innen) mit einem Abschluss im Fach Musik (Primarstufe/Sekundarstufe I
und Sekundarstufe II) wird die Möglichkeit von Ergänzungsprüfungen (mündlich und
praktisch) zur Erlangung der C-Qualifikation angeboten. Die Prüfung erfolgt nach der
jeweils gültigen C-Prüfungsordnung des Erzbistums Köln.

a) Für Chor- bzw. Scholaleiter(innen) erfolgen die Prüfungen in den Fächern
- Liturgik
- Deutscher Liturgiegesang
- Gregorianik

Hierbei werden ein Studium und eine Prüfung im Fach Chorleitung vorausgesetzt.

b) Für Organisten(innen) erfolgen Prüfungen in den Fächern
- Liturgik
- Liturgisches Orgelspiel
- Deutscher Liturgiegesang
- Orgelbau

Ein Studium im Fach Orgel wird vorausgesetzt.

Sollte das Fach Orgel nicht studiert werden sein, sondern Klavier, muss eine Prüfung
im künstlerischen Orgelspiel ebenfalls abgelegt werden.

c) Für Organisten(innen) und Chorleiter(innen) erfolgen die Prüfungen in allen unter a)
und b) genannten Fächern.

Über die bestandenen Zusatzprüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt.

Der kirchenmusikalische Qualifikationsnachweis findet bei der besoldungsmäßigen
Eingruppierung nur Berücksichtigung, wenn auch der konkrete kirchenmusikalische
Einsatz in dem entsprechenden Fachbereich erfolgt.

Diese Ordnung löst die am 20.11.1990 verfügte Ordnung „Anerkennung von
Schulmusikexamina für den kirchenmusikalischen Dienst“ ab und tritt in Kraft am
01.07.2005.

Köln, den 26.07.2005

+ Joachim Kardinal Meisner
Erzbischof von Köln