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Diözesanaufgabe: Arbeitsrecht
Das Feld ‚Arbeitsrecht‘ als diözesane Aufgabe im Bereich kirchenmusikalischer Tätigkeit meint für mich nur zu einem Teil die in KAVO und Amtsblatt niedergelegten Bestimmungen. Wesentlich ist darüber hinaus die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung in den vielen je ganz verschiedenen Arbeitsverhältnissen in den Gemeinden. Die entwickelten und verfaßten Regeln entwerfen einen Standard, der nach den jeweiligen Notwendigkeiten und Möglichkeiten umgesetzt werden muß. Es gilt die Vertragsgrundlagen, die Arbeitssumsetzung, die Anforderungen an die Dienstausübung und die Dienstbedingungen im Blick zu halten mit folgenden Mitteln:
- Vergleich auf der Basis von Information
- Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen RK-Ebene und
den Vertretern in KODA und ZKD
- Beratung und Moderation, wo notwendig und angefragt
- Initiativen zu Stabilisierung, Ausgestaltung und Verbesserung
von Arbeitsverhältnissen und Arbeitsumständen
- Vortrag in den Gremien RK-Konferenz und Liturgiekommission
Sektion B, auch DCV
- Beobachtung der Entwicklung von Ausbildungsordnungen, Bewertung
in Bewerbungsverfahren
Tiefgreifende Umgestaltungsprozesse, so Tätigkeitsmerkmale KAVO, Umstellung auf TVöD, Neuzuschnitt der Seelsorgebereiche, haben in dichter Folge in den letzten Jahren stattgefunden. Starke Verschiebungen, positiv wie für manchen auch negativ haben stattgefunden. Manches wird hinterfragt, mancher Vorgang ist noch nicht abgeschlossen oder gar streitig. Insgesamt konnte durch das Konzept Kirchenmusik im Erzbistum Köln eine gut bestellte kirchenmusikalische Landschaftgeschaffen werden. Das Erreichte gilt es weiter zu pflegen, zu sichern und zu entwickeln. Der dienstliche Auftrag an uns Kirchenmusiker hat sich in den letzten Jahren sehr stark gewandelt: Zu traditioneller Chorarbeit und Orgelspiel sind vielfältige Aufgaben mit stark pädagogischen und pastoralen Akzenten hinzugekommen, wobei gerade für letztere eine entsprechende Anerkennung und Einschätzung nach wie vor schmerzlich vermisst wird. Einen sehr großen Anteil nimmt inzwischen Kommunikation und Organisation ein. Es ist schlicht nicht mehr selbstverständlich, daß eine Chorgruppe, ob Kinder oder Erwachsene; zu einem gewohnten Zeitpunkt mehr oder weniger vollständig erscheint: Dies bedarf kontinuierlicher Begleitung und Bewerbung. In den großen Seelsorgebereichen kann der Musiker nicht alles selbst machen: Delegation, Förderung und Heranbildung von Multiplikatoren sind weitere Aufgabenfelder, die ebenso wichtig wie neu und ungewohnt sind. Mehr und mehr erfahren die einzelnen Gottesdienste sehr unterschiedliche Gestaltungen, das erfordert ein großen Zeitbedarf an Absprachen und je eigene Vorbereitung. All diese Dinge benötigen Raum und Mittel. Die genannten Punkte bedürfen allmählich des Eingangs in die allgemeinen Grundlagen unserer Arbeitsverträge, stabil, mit adäquaten Zeitansätzen und Bewertungen über die bereits gegebenen Möglichkeiten für SB-Musiker hinaus. Um Mithilfe bitte ich durch Ansprache, Austausch und Information.