Ausbildungsordnung für teilzeitbeschäftigte Kirchenmusiker (C) im Erzbistum Köln
§ 1 Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung zum teilzeitbeschäftigten kirchenmusikalischen Dienst. Die Ausbildung führt zum Abschluss der kirchenmusikalischen C-Prüfung entsprechend der von der Deutschen Bischofskonferenz empfohlenen und vom Erzbistum Köln erlassenen "Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker in der Erzdiözese Köln".
§ 2 Aufnahmeprüfung
Vor der Zulassung zur C-Ausbildung steht eine Aufnahmeprüfung in folgenden Fächern mit nachfolgenden Prüfungsinhalten:
1. Klavier:
Vortrag von zwei bis drei Kompositionen aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein polyphones Werk. Außerdem Vorbereitung und Vortrag eines leichten Klavierstückes, das ca. vier Wochen vor der Aufnahmeprüfung zugeschickt wird.
2. Liturgisches Orgelspiel/Orgelliteraturspiel:
Spiel eines vorbereiteten Liedsatzes aus dem Begleitbuch zum "Gotteslob" (manualiter oder mit Pedal). Einfache Orgelimprovisation nach eigener Wahl. Auf Wunsch des Bewerbers Vortrag von Orgelliteratur.
3. Allgemeine Musiklehre:
Kenntnis von Tonarten, Intervallen, Quintenzirkel, Kadenzen, grundlegenden Fachbegriffen.
4. Gehörbildung:
Hören und Bestimmen von Intervallen im Raum einer Oktave, von Dreiklängen (Dur/Moll), einfachen Rhythmen, Nachsingen und Vom-Blatt-Singen einfacher Melodien.
5. Singen und Sprechen:
Nachweis einer bildungsfähigen Stimme durch Vorlesen eines selbstgewählten Textes, Vortrag eines Gesanges aus dem "Gotteslob".
§ 3 Zulassung
Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet der Vorsitzende des Erzbischöflichen Prüfungsausschusses für Kirchenmusiker im Einvernehmen mit der Aufnahmeprüfungskommission.
§ 4 Ausbildungsdauer
Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre.
In begründeten Ausnahmefällen kann bis zum Ablegen des Examens ein weiteres Unterrichtsjahr gewährt werden.
Vorangegangene musikalische (Teil-)Abschlüsse können anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildung bewirken. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag des Studierenden der Erzbischöfliche Prüfungsausschuss für Kirchenmusiker im Erzbistum Köln. Näheres hierzu regeln die Ordnungen "Anerkennung von Schulmusikexamina" (Amtsblatt Köln, 15.12.1990, Nr. 244) und "Anerkennung von Musikexamina" (Amtsblatt Köln, 15.4.1996, Nr. 97).
Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussprüfungen finden in der Regel im Januar statt.
§ 5 Unterrichtsteilnahme
Einzel- und Gruppenunterricht sind verpflichtend. Die Teilnahme wird überprüft.
Jährlich in der Zeit vom 2.-6. Januar (einschließlich Sonn- und Feiertage) findet eine Intensivphase statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Einzelheiten sind in § 8 geregelt.
§ 6 Ausbildungsfächer
Die Ausbildung umfasst folgende Unterrichtsfächer:
- Liturgik
- Singen und Sprechen
- Liturgiegesang (lateinisch / deutsch)
- Chorleitung
- Liturgisches Orgelspiel
- Orgelliteraturspiel
- Tonsatz (Harmonielehre u. Kontrapunkt)
- Gehörbildung
- Chorpraktisches Klavierspiel
- Musikgeschichte
- Orgelkunde
Das Fach Klavier wird nicht unterrichtet. Wurde bei der Aufnahmeprüfung im Fach Klavier mindestens die Note "gut" erreicht, so kann diese als Leistungsbewertung auf das Examenszeugnis übertragen werden, da die Anforderungen bereits dem C-Examen entsprechen. Andernfalls muss der Studierende privaten Klavierunterricht nehmen und die Prüfung nach einem bzw. nach zwei Jahren mit anderen Werken wiederholen.
§ 7 Zwischen- /Teilprüfungen
1. Zwischenprüfung
Nach dem ersten Unterrichtsjahr findet eine Zwischenprüfung statt in den Fächern Orgelimprovisation und Orgelliteraturspiel
2. Teilprüfungen
In Fächern, die nur ein Jahr lang unterrichtet werden, kann nach Ende des Unterrichtsjahres die Abschlussprüfung erfolgen.
§ 8 Zeit und Ort des Unterrichtes
Unterrichtszeiten sind die allgemeinen Schulzeiten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Schulferien sind unterrichtsfreie Zeiten mit Ausnahme der Intensivphase (siehe § 5, Satz 3).
Das Ausbildungsjahr beginnt mit dem ersten Samstag im Februar.
1) Der Gruppenunterricht findet in Köln statt. Unterrichtszeit ist samstags von 12.30-17.00 Uhr. Unterrichtsort ist die Hochschule für Musik Köln.
2) Der Unterricht in den Fächern Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel und chorpraktisches Klavierspiel wird in der Regel wöchentlich durch einen jeweils vom Referat Kirchenmusik zugewiesenen Fachlehrer erteilt.
3) Außerdem findet eine auf den gesamten Ausbildungszeitraum angelegte Einführung in die kirchenmusikalische Praxis durch den ebenfalls zugewiesenen Mentor statt. Zu diesem Chormentorat gehören sowohl Organisten- wie auch Chorleiterdienste. Konkrete Aufgaben unter Aufsicht des Mentors sind
- Orgelspiel in Gottesdiensten;
- Kantorendienste in der Gemeinde;
- Übernahme von Teilen der Probe in den verschiedenen kirchenmusikalischen Gruppen einer Pfarrgemeinde sowie Dirigate bei deren Auftritten.
4) Ausnahmen in den Fällen § 8, 2 und 3 sind nur nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Erzbischöflichen Prüfungsausschusses für Kirchenmusiker möglich und schriftlich zu bescheiden.
§ 9 Unterrichtsgebühren
Die monatliche Unterrichtsgebühr beträgt 65.-- Euro (bei fakultativem Einzelunterricht im Fach Singen und Sprechen 80,- Euro) und ist im Voraus zum Ersten eines jeden Monates an das Erzbistum Köln zu überweisen. Kto.-Nr. 55 050 bei der Pax-Bank Köln (BLZ 370 601 93) unter Angabe des Kassenzeichens 5-12200-1300.
Diese Gebühren sind der Teilnehmerbeitrag für den Unterricht sowie die Unterbringung und die Verpflegung während der Intensivphase und ggf. eines Kennenlernwochenendes sowie für die Chorbücher und das Lehrbuch „Musik im Gottesdienst". Die Kosten für weitere Lehrmittel hat der Studierende selbst zu tragen.
§ 10 Inkraftsetzung
Diese Ordnung tritt mit dem Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Damit erlischt automatisch die Gültigkeit der Ausbildungsordnung vom 1.8.2000 (Amtsblatt Köln, 15.8.2000, Nr. 192)
Köln, den 01.09.2003
Joachim Kardinal Meisner
Erzbischof von Köln