20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist weitgehend vergessen, wie schwierig nach Gründung der beiden deutschen Staaten deren gegenseitige Beziehung war, die in den ersten Jahrzehnte bis zum Jahr 1969 von der die sog. Hallstein-Doktrin bestimmt war. Sie besagte, dass diplomatische Kontakte der BRD mit der DDR nur zu einer Verfestigung der Trennung beider deutscher Staaten führen würden und von daher nicht nützlich seien. Erst der Grundlagenvertrag von 1972 führte zu einem „normalen“ Verhältnis.
Gleichwohl kam es während der Regierung Adenauer auf Betreiben des damaligen Ministers für gesamtdeutsche Fragen, Rainer Barzel, zu Verhandlungen über den Freikauf von politischen Häftlingen. Schon seit den 1950er Jahre bemühten sich Angehörige, Kirchen und private Organisationen auf unterschiedlichen Wegen um die Freilassung von politischen Gefangenen in der DDR. Die DDR-Führung zeigte sich aber erst Anfang der 1960er Jahre allmählich dazu bereit. Gegen materielle Leistungen, aber auch gegen die Zahlung von Devisen konnten nun politische Häftlinge in einem größerem Umfang freigelassen werden. Dazu bedurfte es schwieriger und streng geheimer Verhandlungen, welche nur über Mittelsmänner und Unterhändler möglich waren. Eine solche vermittelnde Funktion konnten beide christlichen Kirchen übernehmen, da sie über die Grenzen hinweg über gute Kontakte verfügten.
Ein Zeugnis einer solchen Vermittlung ist das abgebildete Schreiben des Berliner Erzbischofs Alfred Kardinal Bengsch. Ende der 1960er Jahre gerieten die Verhandlungen aufgrund eines problematischen Falls, hier geheim als Fall „F“ verklausuliert, ins Stocken. Kardinal Bengsch macht sich durch einen Brief an den Weihbischof Tenhumberg, den damaligen Leiter des Kommissariats deutscher Bischöfe in Bonn, das sich auf katholischer Seite um die Vermittlung bemühte, für eine Weiterführung der Freikäufe stark. „Ich bitte Sie deshalb, bei dem zuständigen Hause darauf hinzuwirken, dass die Frage [….] geprüft wird, ob man eine weitere Aktion will oder nicht[…].“ Die Intervention des Kardinals lohnte sich: Die Freikäufe wurden bis 1989 weitergeführt. Insgesamt konnten ca. 33.000 Häftlinge aus den Gefängnissen der DDR befreit werden.
Stefan Plettendorff