158 dicke Bände, die teilweise an die 1000 Blätter enthalten, bis zu 20 cm dick sind und lückenlos die Zeit von 1662 bis 1825 dokumentieren – was mag sich hinter solchen Wälzern verbergen? In den letzten Folgen „Schätze des Archivs“ wurden Archivalien aus dem Historischen Archiv des Erzbistums vorgestellt, die unterschiedlichen Jahrhunderten entstammen und bedeutsam, spannend, kurios, bunt oder einfach interessant, in jedem Fall aber als historische Quelle wichtig sind. In diesem Sinne ließe sich die Artikelserie beliebig weiter fortsetzen, bietet das Historische Archiv mit seinen 6 Regalkilometern Unterlagen aus 12 Jahrhunderten seit dem Jahre 942 doch schier unendlich viele Schätze. In der letzten Folge dieser Serie sollen nun die 158 Bände der Generalvikariatsprotokolle vorgestellt werden, weil sie das Herzstück der Kölner Bistumsverwaltung des 17. bis frühen 19. Jahrhunderts bildeten.
Während die weltliche Verwaltung des Kurfürstentums Köln von den entsprechenden, meist in Bonn ansässigen Behörden wahrgenommen wurde, war der Generalvikar in Köln für die geistliche Verwaltung des Erzbistums zuständig. In ihren Protokollen ließen die Generalvikare zahlreiche Amtshandlungen wie die Erteilung von Dispensen und Approbationen etwa für geistliche Weihen, kirchliche Ämter, Eheschließungen, Stiftungen, Kapellen-, Bruderschaftsgründungen und vieles mehr tageweise und sehr sorgfältig vermerken. Das alleine erklärt aber nicht den Umfang der meisten dieser Bände, der vielmehr durch Aktenanhänge zustande kam. In den Anhängen finden sich Notizen, Gesuche und Anlagen zu den aufwendigeren Fällen. Alle diese Papiere – im Vergleich zu den heutigen Aktenmengen eher wenig Material – sind zusammen mit den eigentlichen Protokolleintragungen erst nach Abschluss eines Jahres zu solch voluminösen Bänden gebunden worden. Länger als das alte Erzbistum Köln selbst bestand, führte man die Serie der Generalvikariatsprotokolle fort: Nachdem in napoleonischer Zeit 1801 das Erzbistum im Linksrheinischen aufgehoben worden war, legte die Generalvikariatsverwaltung zunächst in Arnsberg, dann im heutigen Köln-Deutz weitere Protokollbände bis 1825 an, die sich nunmehr ausschließlich auf den rechtsrheinischen Teil der alten Diözese bezogen.
Die Bedeutung der Generalvikariatsprotokolle ergibt sich aus den reichhaltigen Sach- und Personalinformationen, der lückenlosen Überlieferung und dem weiten Geltungsbereich, der sich auf das gesamte alte Erzbistums erstreckte, also vom Hochsauerland bis zu den Ardennen im heutigen Belgien und vom Niederrhein bis in die Eifel. Unter mancherlei Aspekten wurden die Generalvikariatsprotokolle schon untersucht und ausgewertet, doch ist man möglicherweise erstaunt zu hören, dass sie in wesentlichen Teilen noch als unerforscht gelten können. Auch in Unterlagen, die schon mehrere hundert Jahre alt sind, gibt es also noch manchen unentdeckten Schatz zu entdecken und zu heben.
Joachim Oepen