„Man schreibe die Buchstaben Alpha und Omega auf einen Zettel, der in eine Kugel aus Wachs eingeschlossen werden soll, und nehme eine andere Kugel aus Wachs, jener in Form und Größe ähnlich, aber ohne Einschluss eines Zettels. Diese beiden Kugeln sollen in ein Säckchen eingeschlossen werden und auf den Altar gelegt werden …“ In diesem Verfahren, dessen seltsam kompliziert anmutende Regelungen hier ausschnittsweise zitiert sind, ging es im Jahre 1212 um die Bestellung eines neuen Pfarrers für die Kölner Stadtpfarrei St. Kolumba.
Anders als heute war es im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit alles andere als selbstverständlich, dass die Pfarrer vom Erzbischof ernannt wurden, der noch im 18. Jahrhundert nur ca. 40 von 900 bis 1000 Pfarreien seines Bistums frei besetzen konnte. In den anderen waren es Adlige, Stifte, Klöster oder bisweilen auch Pfarrangehörige, die auf Grund des Patronatsrechtes den jeweiligen Pfarrer bestimmten. St. Kolumba gehörte zu jenen sieben Kölner Pfarrgemeinden, in denen ein selbstbewusstes, wirtschaftlich und politisch einflussreiches Bürgertum im Verlauf des Mittelalters ein Pfarrerwahlrecht durchsetzen konnte. Der Weg dahin war weit, hatte zunächst doch der Kölner Dompropst das Recht der Pfarrerernennung inne gehabt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts hören wir für St. Kolumba erstmals, dass nun auch die Pfarrangehörigen ihre Mitwirkung an der Bestellung eines Seelsorgers einforderten. Ausgangspunkt hierfür war das finanzielle Engagement der Bürger beim Bau von Kirche und Pfarrhaus sowie für den Lebensunterhalt des Küsters. Das Ergebnis der Streitigkeiten zwischen Pfarrangehörigen und dem Kölner Dompropst war ein Vergleich, über den man die hier gezeigte Urkunde aus dem Jahre 1212 ausstellte. Wie im Mittelalter weithin üblich, wurde sie auf Pergament niedergeschrieben und von den handelnden Parteien besiegelt: Die anhängenden roten Wachs-Siegel stammen vom Kölner Domkapitel und von Dompropst Engelbert von Berg, dem späteren Erzbischof (1216-1225). Für die Pfarrangehörigen, die selbst kein eigenes Siegel führten, steht als drittes das Kölner Stadtsiegel.
Das sich aus diesen Abmachungen ergebende Wahlrecht der Pfarrangehörigen von St. Kolumba blieb im Wesentlichen bis in die ersten Jahre des 19. Jahrhunderts bestehen. Dabei muss man sich klarmachen, dass es sich um alles andere als eine demokratische Wahl im heutigen Sinne handelte, schon weil die Masse der Pfarrangehörigen von der Pfarrerbestellung ausgenommen war, die vielmehr der reichen bürgerlichen Führungsschicht vorbehalten war. Auch wenn man den Vergleich von 1212 in seiner kasuistischen Kompliziertheit aus heutiger Sicht vielleicht belächeln wird, verdeutlicht er doch die weit zurückreichende Vorgeschichte moderner Wahlverfahren, die sich nicht zuletzt auf das kirchliche Umfeld zurückführen lassen. Damit ist diese Urkunde eine wichtige Quelle zur Kölner Stadt- und Kirchengeschichte, und dokumentiert zudem in herausragender Weise die Geschichte unserer demokratischen Kultur.
Joachim Oepen