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Service

FAQ

Sie haben Fragen zum Projekt Kita-Träger? Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum Projekt sowie der Rolle der Kirchengemeinden, der Kommunikation, der pastoralen Anbindung, der Trägergesellschaft, zum Übergang für Mitarbeitende in den Kitas, zum Übergang für Eltern und technische und organisatorische Fragen.

Allgemeine Informationen zum Projekt

Das Hauptziel des Projekts ist die langfristige Sicherung aller Kitas in katholischer Trägerschaft im Erzbistum. Angesichts steigender gesetzlicher Anforderungen, sinkender Kirchensteuereinnahmen und Herausforderungen in der Personalgewinnung schafft die neue Trägerstruktur eine stabile und zukunftssichere Grundlage. Da aufgrund der demographischen Entwicklung zukünftig ein Überangebot an Betreuungsplätzen zu erwarten ist, werden katholische Kitas in naher Zukunft vermutlich in eine Konkurrenzsituation gegenüber Kitas anderer Träger eintreten. Die neue Trägerstruktur schafft die Voraussetzungen, die Konkurrenzfähigkeit der katholischen Kitas in allen Bereichen nachhaltig zu sichern und in einigen Bereichen auch zu steigern: Bereitstellung einer integrierten Steuerung in der Trägergesellschaft, Etablierung einer effizienteren Verwaltung in der Servicegesellschaft, eine optimierte Nutzung von Zuschüssen / Zuschussmöglichkeiten und Stärkung des katholischen Profils. 

Mit diesen Veränderungen wird sichergestellt, dass alle Einrichtungen im Erzbistum Köln weiterhin in kirchlicher Trägerschaft bleiben.

Für das Kita-Projekt ist das Projekt-Team unter der Leitung von Frau Agnes Busch verantwortlich.

Zur Etablierung einer zentralen, katholischen Trägerstruktur wurden zwei Gesellschaften mit dem EBK als jeweiligen Mehrheitsanteilseigner gegründet: Die Trägergesellschaft heißt „Katholino Kindertagesstätten im Erzbistum Köln gGmbH“ und ist eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), die zu 100 % im Besitz des Erzbistums Köln ist. Die Servicegesellschaft „Katholino Service gGmbH“ ist eine Tochter der Trägergesellschaft und wird gemeinsam vom Erzbistum Köln (60 %) und Fröbel e.V. (40 %) getragen. Beide Gesellschaften werden durch eine gemeinsame Geschäftsführung und einen gemeinsamen Aufsichtsrat geleitet.

In der Trägergesellschaft sind die strategisch-konzeptionellen Fragestellungen verortet, und auch die Anstellungsträgerschaft der Kita-Mitarbeitenden erfolgt in der Trägergesellschaft. Die persönlichen Ansprechpersonen der Kita-Leitungen (Regionalleitung) sind ebenso in der Trägergesellschaft beheimatet. Die Regionalleitung ist die Schnittstelle zwischen der Kita vor Ort und der Trägergesellschaft und kümmert sich auch um übergeordnete Anliegen (z. B. Personalsteuerung, Schnittstelle zum LVR, Elternarbeit in Krisensituationen).

Die Servicegesellschaft übernimmt im Auftrag für die Trägergesellschaft die administrative Begleitung der Kitas: von der Personalverwaltung über die Finanzbuchhaltung und das Controlling bis hin zum Einkauf und zum Facility Management. Die Servicegesellschaft betreut ausschließlich katholische Kitas, die von der Trägergesellschaft betrieben werden.

Alle pfarrlichen katholischen Kitas im Erzbistum Köln haben die Möglichkeit, in die neue Trägergesellschaft überzugehen. Das Projekt Kita-Träger dient dem langfristigen Erhalt der wertvollen Kitalandschaft des Erzbistums Köln. In der Weiterentwicklung der Standorte werden auch zukünftig die pastoralen Konzepte der Kirchengemeinde berücksichtigt.

Zum ersten Halbjahr 2025 startet eine Pilotphase mit sechs Kitas aus dem Kölner Süden. Diese haben sich proaktiv gemeldet, um die neuen Prozesse im Projekt zu erproben und zu optimieren.

Ab August 2025 gehen 35 Kitas der ersten Welle in die neuen Strukturen über. Der weitere Übergang wird aktuell im Projekt erarbeitet.

Rolle der Kirchengemeinden

Die Kirchengemeinden können und sollten sich im Rahmen der pastoralen Anbindung weiter für ihre katholischen Kitas engagieren.

Ein Beirat ist nicht vorgesehen.

Das aktuelle System ist von großer Komplexität geprägt, da verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten den Kita-Bereich mitgestalten: das Erzbischöfliche Generalvikariat, die Kirchengemeinden und die Rendanturen. Ziel des Projektes ist es, aus der Vergangenheit zu lernen, das Gute zu bewahren und gleichzeitig neue schlanke Verwaltungsstrukturen zu schaffen, in denen eine zentrale Steuerungsmöglichkeit gewährleistet wird.

Die Trägergesellschaft befindet sich zu 100 % im Eigentum des Erzbistums Köln. Eine Beteiligung weiterer Gesellschafter ist nicht vorgesehen.

Kommunikation

Im Rahmen der Projektkommunikation werden alle Kirchengemeinden fortlaufend über die zentralen Projektentwicklungen informiert (z.B. Projekt-Updates). Es gibt einen individuellen Austausch zwischen dem Projekt und den Kirchengemeinden, die aktuell vom Trägerwechsel betroffen sind.

Pastorale Anbindung

Die Gründung des Trägers bietet die Chance die katholische Ausrichtung durch ein gemeinsames Leitbild, ein katholisches Rahmenkonzept sowie einrichtungsspezifische katholische Profile weiter zu stärken. 

Zur Erstellung des katholischen Rahmenkonzepts fand im Oktober 2024 ein Workshop mit Vertretern der verschiedenen relevanten Rollen also Kita-Leitungen, Pastoralteam, ltd. Pfarrer, Verwaltungsleitungen und Personen aus den verantwortlichen Fachbereichen des EGV statt. Eine hohe Qualität der Arbeitsergebnisse wird durch die Integration und Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven gewährleistet.

Mit dem Projekt Kita-Träger werden die Kirchengemeinden von Aufgaben der Verwaltung entlastet und die Konzentration auf Glaubensvermittlung ermöglicht. Die Anbindung der örtlichen Kirchengemeinden an ihre Kitas erfolgt zum einen über die Einbindung des leitenden Pfarrers oder einer von ihm benannten Vertretung bei der Auswahl der Einrichtungsleitung sowie der kontinuierlichen Information der Kirchengemeinde über die Ergebnisabrechnung ihrer Kitas. Zum anderen wird die Anbindung der Kirchengemeinde durch die Abgabe einer oder mehrerer Sitze des Trägers für einen Vertreter der Gemeinde im Rat der Kindertageseinrichtungen gewährleistet. Die Anzahl der abgegebenen Sitze variiert je nach Größe der Einrichtung, sodass diese stets im gemeinsamen Austausch festgelegt werden.

Der Rat der Kindertageseinrichtung berät bei der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts und Grundsätzen der Erziehungs- und Bildungsarbeit, Aufnahmekriterien für die Einrichtung sowie Entscheidungen zu der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung der Kindertageseinrichtung. 

Der Sitz bzw. die Sitze und weitere Angebote zur Einbindung stärken die Verbindung zwischen Kirchengemeinden und Kitas und ermöglichen, aktiv an Entscheidungsprozessen in den Kitas mitzuwirken und die Zukunft der Kitas mitzugestalten.

Zur Stärkung des katholischen Profils wurde über die formale Einbindung hinaus gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Rollen (u. a. Kita-Leitung, Pfarrer, Pastoralreferenten) ein Workshop zur Definition der Rahmenbedingungen für das pastorale Wirken in den Kitas durchgeführt. 

Anhand der Grundvollzüge der katholischen Kirche Diakonie (diakonia), Zeugnis (martyria), Gottesdienst (leiturgia) und Gemeinschaft (koinonia) wurden diverse Kernthemen identifiziert und diese dann für die einzelnen Zielgruppen (Kinder, Eltern, Mitarbeitende, Gemeinde, Träger) durchdekliniert. So ist ein verbindliches Thema im Zusammenhang mit dem Grundvollzug Liturgie beispielweise die Feier von Gottesdiensten, die für sämtliche Zielgruppen entsprechend umgesetzt werden kann. 

Wichtig ist hierbei, dass Inhalte identifiziert werden, die in allen Kitas und für alle Zielgruppen erlebbar sind und somit einen Wiedererkennungswert und Qualitätsstandard in Bezug auf das katholische Profil unserer Einrichtungen sicherstellen. Es sind Orientierungspunkte, die ausreichend Spielräume bieten, um die individuelle Gegebenheiten vor Ort und die verschiedenen Stärken und Präferenzen der umsetzenden Personen zu berücksichtigen.

Die Mitarbeit des Ehrenamts in den Kitas bleibt ein wichtiger Faktor in unseren Kitas, der uns auch von anderen beispielsweise städtischen Kitas unterscheidet. Daher möchten wir das Engagement erhalten und die enge Verbindung zwischen Kita und Gemeinde vor Ort durch andere ehrenamtliche Tätigkeiten sicherstellen. Wir werden auch zukünftig Strukturen bereitstellen, die auch zukünftig die Ausübung eines Ehrenamts in der Kita fördern.

Trägergesellschaft

Der neue Träger ist eine gGmbH, deren alleiniger Gesellschafter das Erzbistum Köln ist. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat bilden die Führungsstruktur.

Mit der Gründung im Oktober 2024 wurde ein ausreichendes Stammkapital eingezahlt, um den wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen.

Eine Übertragung auf andere ehemalige pfarrliche katholische Träger innerhalb des Jugendamtsbezirks ist nicht vorgesehen. Die Trägergesellschaft verpflichtet sich, die übertragenen Rücklagen in den Kitas des bisherigen Trägers einzusetzen.

Der Bistumspuffer bleibt bestehen.

Innerhalb der Trägergesellschaft sind 34 Regionen mit durchschnittlich 15 Kitas pro Region vorgesehen. Jede Region wird von einer Regionalleitung betreut und verfügt über eine Assistenz der Regionalleitung (Kita-Koordination) und hat eine fest zugeordnete Fachberatung, die weiterhin vom DiCV bereitgestellt wird.

Die Kooperation zwischen dem Erzbistum Köln und Fröbel bezieht sich auf die Servicegesellschaft und die hier zugeordneten Aufgaben. Die Konzeption der Kitas wird durch die Kitas in Kooperation mit der Trägergesellschaft (100% Erzbistum) gestaltet und bleibt von Fröbel und der Kooperation unberührt.

Die Zusammenarbeit mit den Fördervereinen bleibt grundsätzlich bestehen. Spenden sind weiterhin zweckgebunden und werden nur für die jeweilige Kita verwendet.

Die Trägergesellschaft ist Mitglied beim DiCV und die gute Zusammenarbeit, insbesondere auch im Bereich der pädagogischen Fachberatung, wird fortgeführt.

Fragen zum Übergang für Mitarbeitende in den Kitas

Alle Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsvertrags gehen auf den neuen Kita-Träger über.

Nein, der alte Arbeitsvertrag bleibt bei einem Betriebsübergang erhalten und geht automatisch auf den neuen Arbeitgeber (die neue Trägergesellschaft) über.

Es wird zusätzliche Angebote geben, die die Arbeitgeberattraktivität unterstützen. Im Projekt werden diese gerade erarbeitet. Ziel ist es, eine Einheitlichkeit für alle Mitarbeitenden zu haben.

Auch die Tätigkeiten im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages bleibt bestehen. Einzelne Aufgaben werden an die neuen Prozesse angepasst. Dies betrifft vor allem Kita-Leitungen. Dazu wird es Schulungen geben und eine große Hilfestellung aus dem Träger.

Nein, das pädagogische Personal wird vollständig übernommen.

Die größeren organisatorischen Strukturen des Kita-Trägers ermöglichen eine Ausweitung der Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung und der individuellen Profilentwicklung.

Pro Region wird ein Springerpool aufgebaut. Die Steuerung des Springerpools obliegt der Regionalleitung.

Die Finanzierung ergibt sich aus KiBiz-Mitteln.

Ja, Inhalte des bestehenden Arbeitsvertrags (wie zum Beispiel Eingruppierung, Dienstjahre, Tätigkeit, Rentenanwartschaften, Krankengeldzuschussanwartschaften) bleiben unverändert.

KAVO und MAVO finden weiterhin Anwendung, und die KZVK bleibt die zuständige kirchliche Zusatzversorgungskasse.

Die zukünftige Struktur der Mitarbeitervertretung (MAV) wird in mehreren Workshops mit der DiAG MAV und einzelnen Personen aus den MAV Kita und Verwaltung herausgearbeitet.

Pädagogisches Personal, Küchenkräfte, Kita-Helfende (in Abhängigkeit der noch ausstehenden Vorgaben des LVR), Auszubildende (Restdauer des Ausbildungsverhältnisses), duale Studierende (entsprechend der Studienordnung KAVO für ein praxisintegriertes Studium).

Das nicht-pädagogische Personal wie Hausmeister, Reinigungskräfte und Gärtner werden abhängig vom Tätigkeitsschwerpunkt betrachtet. Die aktuellen Dienstvorgesetzten, also die Verwaltungsleitungen, werden im Vorfeld eines Übertritts durch das Projekt informiert, sodass sie mit den jeweiligen Personen vor Ort ins Gespräch gehen können, um individuelle Lösungen zu finden.

Freiwilligendienste wie FSJ / Bufdi (Restdauer des Einsatzes) und Mitarbeitende, die über das Familienzentrum finanziert werden.

Im Rahmen der Projektkommunikation werden alle Mitarbeitenden fortlaufend über die zentralen Projektentwicklungen informiert. Die Mitarbeitenden, die aktuell vom Trägerwechsel betroffen sind, werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Fristen informiert. Hierfür stellt das Projekt Kita-Träger den bisherigen Trägern Arbeitshilfen zur Verfügung.

Der bisherige Kita-Träger fasst einen offiziellen Beschluss und unterzeichnet parallel einen Betriebsübertragungsvertrag. Der Betriebsübertragungsvertrag wird im Rahmen der jeweiligen Trägerwechsel den Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt.

Gemäß dem Betriebsübertragungsvertrag gehen sämtliche Bestandteile der Kitas auf die neue Trägergesellschaft über (einschließlich Inventar, Forderungen, Unterlagen, Verbindlichkeiten und Rücklagen). 

Wenn sich die Einrichtung in einer von Dritten angemieteten Immobilie befindet, tritt die neue Trägergesellschaft in den bestehenden Mietvertrag ein. Die neue Trägergesellschaft stimmt sich mit dem bisherigen Träger ab, wer in dieser Sache auf den Vermieter zugeht.

Wenn der bisherige Träger Eigentümer der für die Einrichtung genutzten Immobilien ist, wird ein auf die Immobiliensituation angepasster zusätzlicher Mietvertrag aufgesetzt werden.

Der Träger erleichtert die Gewinnung neuer Mitarbeitenden durch einen einheitlichen Arbeitgeberauftritt, einen zentralisierten Bewerbungsprozess sowie die Stärkung der Rolle der Kita-Leitung im neuen Recruiting Prozess. 

Durch die Digitalisierung administrativer Aufgaben gewinnen Kita-Leitungen künftig mehr Zeit, da Verwaltungsprozesse effizienter und weniger aufwändig werden. Die Digitalisierung und Verschlankung der Verwaltungs- und Personalprozesse, beispielsweise durch die Einführung einer gemeinsamen Einkaufsplattform, reduziert den Arbeitsaufwand und trägt dazu bei, Skalierungseffekte zu erzielen. 

Darüber hinaus wird das katholische Profil durch ein gemeinsames Leitbild weiter gefestigt, das gleichzeitig ausreichend Spielraum für individuelle Anpassungen lässt.

Ein weiterer Vorteil ist die verbesserte Unterstützung bei der Steuerung des Kita-Personals, unter anderem durch die Bereitstellung von Statistiken und Echtzeitdaten seitens des neuen Trägers. Zudem eröffnen sich für Kita-Leitungen neue Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung, beispielsweise durch gezielte Schulungen für Führungskräfte zur Stärkung der Personalführungskompetenzen.

Fragen zum Übergang für Eltern

Ja, das katholische Profil unserer Einrichtungen ist sehr wichtig und soll durch das Projekt nicht nur bestehen bleiben, sondern vielmehr weiter gestärkt werden.

Ausschließlich das örtliche Jugendamt regelt die Festsetzung der Elternbeiträge. Dieser Prozess ist im Kinderbildungsgesetz so geregelt und bleibt vom Trägerwechsel unberührt.

Die Betreuungszeiten werden weiterhin unter Berücksichtigung der internen Bedarfsabfrage und angepasst an die konkreten Einsatzmöglichkeiten des pädagogischen Personals angeboten werden. 

Der Übergang in die neuen Trägerstrukturen wirkt sich also nicht direkt auf die Betreuungszeiten aus. Durch die Professionalisierung und größeren Trägerstrukturen können aber Personalausfälle nun besser kompensiert und Einschränkungen in den Betreuungszeiten vermieden werden.

Technische und organisatorische Fragen

Es wird in der Kita-Verwaltung (z. B. Finanzbuchhaltung, Personalverwaltung) wird es neue Software geben. In den Kitas wird weiterhin kitaplus eingesetzt, so dass auch die Eltern-App mit den bekannten Funktionalitäten wie gewohnt bestehen bleibt.

Das Facility Management der Immobilien wird zukünftig über die Servicegesellschaft fachlich gesteuert (sofern keine Immobilie von Dritten angemietet wird). Es ist geplant, dass die Reparaturen direkt über ein Ticket-System gemeldet werden können. Hauptamtliche Mitarbeitende werden für die Instandhaltung verantwortlich sein.

Ja, es wird ein zentrales Zeiterfassungssystem für die Mitarbeitenden in den Kitas eingerichtet. Zudem ist geplant, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung perspektivisch digital zur Verfügung gestellt wird.

Ja, es sind Terminals zum Einchecken der Kinder geplant. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, dass die Terminals für die Kitas der ersten Welle so schnell wie möglich betriebsbereit zur Verfügung stehen.

Kontakt Projekt Kita-Träger