Die Inventarisierung klärt das Eigentum, das künstlerische und historische Erbe der Kirchengemeinde, schreibt es fort und dient so als Grundlage für die Erhaltung des künstlerischen Erbes der Kirche. Darüber hinaus gibt sie Hilfestellung zur wissenschaftlichen Erschließung. Die Kirchengemeinde erhält zum Abschluss ein gedrucktes Exemplar ihres Inventars als Arbeitshilfe in der Sakristei und im Pfarrarchiv. Im Historischen Archiv des Erzbistums Köln werden die Daten langfristig gespeichert.
Die systematische Erfassung des beweglichen und unbeweglichen kirchlichen Kunstgutes ist im Kirchenrecht (CIC, Can. 1283) verankert. 1994 verabschiedeten die Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche und die Deutsche Bischofskonferenz Leitlinien zum Schutz der kirchlichen Kulturgüter, die „Charta der Villa Vigoni“. Sie bildet bis heute den Auftrag des „Arbeitskreises für die Inventarisation und Pflege des kirchlichen Kunstgutes der deutschen (Erz-)Bistümer“.