Liturgische Geräte, Paramente, Skulpturen, Gemälde und weitere Ausstattungen im Kirchenraum dienen oft seit Jahrhunderten dem Gottesdienst und der Andacht. Sie sind Zeugnisse gelebten Glaubens und Teil des historisch-künstlerischen Erbes der Kirche vor Ort. Ihre Pflege, Nutzung und ihr Erhalt liegen in der Verantwortung der Kirchengemeinde als Eigentümer, unterstützt durch die kirchliche Denkmalpflege im Erzbischöflichen Generalvikariat.
Wie es im Kirchenrecht vorgeschrieben ist (can. 1189, CIC), berät der Fachbereich Kunstdenkmalpflege die Kirchengemeinden im Umgang mit der historischen und künstlerischen Ausstattung in den Kirchenräumen. Wir unterstützen Sie u.a. bei Konservierungen und Restaurierungen, Ausleihe, Aufstellung, bei Neuanschaffungen sowie bei der Weitervermittlung von nicht mehr benötigtem Ausstattungsgut.
Darüber hinaus beraten wir Sie zu Themen wie Pflege, Reinigung und Lagerung vor Ort und begleiten Sie im Verfahren mit den kommunalen und staatlichen Denkmalbehörden. Unser Fachbereich nimmt außerdem die kirchliche Denkmalpflege für die bistumseigenen Bauten und Liegenschaften sowie die Ausstattung in den Sakralräumen sonstiger kirchlicher Träger wahr.