Der Bereich Liegenschaften Kirchengemeinden betreut die Grundstücksangelegenheiten der Kirchengemeinden des Erzbistums Köln hinsichtlich Kauf, Verkauf oder Tausch von unbebauten Grundstücken.
Nicht zum Aufgabengebiet des Bereichs Liegenschaften Kirchengemeinden gehören die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Grundstücksangelegenheiten, die Grundstücksentwicklung sowie der Kauf/Verkauf von Gebäuden bzw. bebauten Grundstücken, die nicht an einen Erbbaurechtsvertrag gebunden sind oder die zu pastoralen Zwecken genutzt werden.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt auf mit dem Bereich Recht & Compliance.
Der Kauf/Verkauf eines unbebauten Grundstücks für oder aus dem Vermögen der Kirchengemeinden unterliegt strengen kirchenrechtlichen Bestimmungen. Dabei steht das Wohl der Kirchengemeinde im Vordergrund sowie ihre Vermögenslage.
Bitte sprechen Sie die nebenstehend genannte Mitarbeiter an: