In sämtlichen liegenschaftsbezogenen Verträgen sind die Zahlungskonditionen in den Verträgen benannt, daher werden keine Rechnungen/Zahlungsaufforderungen zu den vereinbarten Zahlungszeitpunkten versendet. Die vertragliche Verpflichtung zur termingerechten Zahlung obliegt dem Vertragspartner.
Der Bereich Liegenschaften Kirchengemeinden übernimmt für die Kirchengemeinden des Erzbistums Köln zentral die Abwicklung der Abrechnungen aus den Verträgen der Bereiche Erbbaurecht, Landpachten und Nutzungsverträge sowie die Verwaltung des Zahlungsverkehrs aus diesen Verträgen.