Bei den Landpachtverträgen (Musterpachtvertrag) handelt es sich um Verträge für landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Kirchenland mit einer Nutzungsdauer von in der Regel 12 Jahren, ein Pachtjahr läuft vom 01.11. bis zum 31.10. des Folgejahres. Für die Nutzung der landwirtschaftlichen Pachtflächen werden die Pachtzinsen jährlich mit SEPA-Lastschriftermächtigung nachschüssig zum 31.10. für das abgelaufene Pachtjahr erhoben.
Der Pflugtausch unter Landwirten ist gestattet und muss mittels Pflugtauschvereinbarung, die dem Landpachtvertrag als Anlage beiliegt, dem Erzbistum Köln gemeldet werden.