Religionslehrerin / Religionslehrer erteilen als "Fachlehrer" schulischen Unterricht ausschließlich in katholischer Religionslehre. Sie sind von der Kirche, d. h. von den einzelnen Diözesen, angestellt. (Im Unterschied dazu unterrichten Religionsphilologen an Gymnasien, Realschulen oder Berufsbildenden Schulen bzw. an Schulen der Sekundarstufe l und/ oder II.)
Dabei geht es aber um mehr, als um reine Wissensvermittlung, denn Religionslehrer versuchen die Schülerinnen und Schüler darin zu bestärken, dass sie ihr Leben mit Zuversicht angehen und darauf vertrauen, dass sie im Leben bestehen können. Sie wollen ihnen Vertrauen in sich und andere vermitteln und ihnen Mut geben, auf andere Menschen zuzugehen. Nicht nur durch ihren Unterricht, sondern auch durch ihr persönliches Vorbild versuchen sie, die Worte Glaube, Hoffnung und Liebe mit Leben zu füllen.
Religionsphilologen engagieren sich inner- und außerhalb der Schule für junge Menschen und vermitteln ihnen auf diese Weise etwas von ihren eigenen Glaubensüberzeugungen und Glaubenserfahrungen. Sie müssen bereit sein, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen und auch in ihrer persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Kirche beachten. Vorraussetzung für ihre Tätigkeit ist die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio canonica).
Religionslehrer i. K. unterrichten in der Regel an staatlichen oder kirchlichen Grund-, Haupt- und Sonder-(Förder-) schulen. Das Regelstundenmaß liegt bei etwa 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Nicht selten unterrichten Religionslehrer i. K. an zwei oder mehreren Schulen im Seelsorgebereich oder Dekanat. Religionslehrer i. K. wirken bei Aufgaben der Schulseelsorge mit.
Religionslehrer i. K. sollen Freude an pädagogischer Tätigkeit haben und sich für junge Menschen inner- und außerhalb der Schule engagieren. Der Dienst der Religionslehrer i. K. setzt bei den Berufsträgern voraus, dass sie sich um einen persönlichen und gereiften Glauben, insbesondere auch um ein intensives geistliches Leben in ihrem Alltag bemühen und aktiv am Leben einer Pfarrgemeinde teilnehmen. Sie erteilen den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und beachten in ihrer persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Kirche. Da der Religionsunterricht in Deutschland auf einem fachlich hohen Niveau steht, ist es nötig, dass sich die Religionslehrer regelmäßig und intensiv mit den Entwicklungen der Theologie und der Religionspädagogik vertraut machen und zu entsprechenden Fortbildungen bereit sind. Erwartet wird auch die Bereitschaft zur ökumenischen Offenheit sowie zur Kooperation mit den Lehrern der anderen Fächer.