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Neustrukturierung des Generalvikariats

Neustrukturierung des Erzbischöflichen Generalvikariates und Umsetzung des Zielbildes 2030

Plakette Erzbischöfliches Generalvikariat Köln

Kardinal Woelki hat Ende November 2020 mit dem Diözesanpastoralrat den ersten Teil des Zielbild-Entwurfs beraten. Die Beratungen in dem Gremium werden im Januar fortgeführt, so dass das Zielbild 2030 in einer weiteren Sitzung mit dem Diözesanpastoralrat im Mai nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden kann.

Um in der Verwaltung des Erzbistums Köln die strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Zielbildes 2030 zu schaffen, wird eine neue Koordinierungsstelle aufgebaut. Diese neue Koordinierungsstelle wird in den kommenden Jahren die Umsetzungsschritte auf dem Pastoralen Zukunftsweg ermöglichen und steuern. Die Leitung dieser Koordinierungsstelle übernimmt Msgr. Markus Bosbach, Leiter der Hauptabteilung Seelsorgebereiche - so eine Mitteilung des EGV vom 10.12.2020.

Gründung einer Koordinierungsstelle

Zum Aufbau der neuen Koordinierungsstelle wird Msgr. Bosbach mit einem Team aus erfahrenen Leitungspersonen und qualifizierten Nachwuchskräften zusammenarbeiten, welches in den nächsten Wochen zusammengestellt und auch extern beraten wird. Das Know-How vieler Expertinnen und Experten aus der bisherigen Etappe und darüber hinaus soll zudem in verschiedenen Beraterkreisen eingebracht werden.

„Zusammen mit dem Erzbischof habe ich das Vertrauen, dass Msgr. Bosbach aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Kreisdechant und Hauptabteilungsleiter die geeignete Person ist, im Dialog mit vielen Akteuren wichtige Schritte im Hinblick auf das Zielbild 2030 zu steuern. Msgr. Bosbach hat vor allem in seiner Zeit als Leiter der Hauptabteilung Seelsorgebereiche bewiesen, dass er nicht nur in der Lage ist, komplexe, interdisziplinäre Fragestellungen zu guten Lösungen zu führen, sondern dabei auch das pastorale Ziel nie aus dem Auge zu verlieren. Zentral wird dabei der Prozess zur Findung und Errichtung der Pfarrei der Zukunft sein, der jeweils individuell in den heutigen Seelsorgebereichen stattfinden wird und eng mit weiteren Prozessen verbunden ist.“, erklärt Generalvikar Dr. Markus Hofmann die Personalentscheidung.

Auflösung der Hauptabteilung Seelsorgebereiche zum 1. April 2021

Mit dieser Entscheidung ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Umgestaltung des Erzbischöflichen Generalvikariates im Jahr 2021 verbunden, die den Erfordernissen und Zielsetzungen des Pastoralen Zukunftsweges folgt. Dafür muss das Generalvikariat so aufgestellt sein, dass es den Pastoralen Zukunftsweg gut unterstützen kann.

Mit der Errichtung der neuen Koordinierungsstelle wird die bisherige Hauptabteilung Seelsorgebereiche zum 1. April 2021 aufgelöst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zukünftig eng mit der neuen Organisationseinheit zusammenarbeiten, gleichzeitig werden die einzelnen Abteilungen dabei anderen Hauptabteilungen zugeordnet.

Bei diesen Änderungen wird gewährleistet, dass die etablierten Prozesse innerhalb der Hauptabteilung Seelsorgebereiche auch hauptabteilungsübergreifend gesichert werden. Für die Pfarreien ändern sich Ihre bisherigen Ansprechpartnerinnen und -partner nicht.

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  • Die Hauptabteilung Seelsorgebereiche (HA SB) wird zum 01.04.2021 aufgelöst, die Mitarbeitenden dann an den aufgeführten anderen Orten im Generalvikariat geführt
  • Die Mitarbeitenden der HA SB werden trotzdem mit Ihrem Aufgabenfokus für die Seelsorgebereiche zukünftig sehr eng mit der Projekteinheit von Msgr. Bosbach zusammenarbeiten
  • Die Überführung soll zu Beginn des zweiten Quartals 2021 erfolgen. Die Integration in die neue Hauptabteilung muss zu dem Zeitpunkt nicht komplett abgeschlossen sein
  • Abteilungen bzw. Stabsstellen werden als Ganzes in eine andere HA überführt; eine Ausnahme bildet die Abteilung Pastoral im Seelsorgebereich: Hier werden die Referate Regionale Fachberatung sowie KÖB der HA Seelsorge und das Ref. KiTa und Fam.-Zentren der HA Finanzen zugeordnet
  • Die organisatorische Einbindung in der neuen Hauptabteilung liegt in der Verantwortung der jeweiligen HA-Leitung; die Verantwortung für die Prüfung einer Zusammenführung der Rechtsbereiche liegt beim Generalvikar
  • Es ist grundsätzlich möglich, dass aus den Zielbild-Überlegungen weiterer Umstrukturierungsbedarf im EGV resultieren wird