Zum Inhalt springen
Service

Benediktinerinnen vom Heiligsten Sakrament, OSB, Neuss-Holzheim

Entstehung und Aufgaben

Benedikt von Nursia (480-546) verfasste im  Kloster Montecassino (Italien) seine Ordensregel und schuf damit die Grundlage mönchischen Lebens im Abendland. Als Benediktinerinnen ist uns die Regel Richtschnur, in Gemeinschaft "unter der Führung des Evangeliums wahrhaft Gott zu suchen" (RB) und in Gebet und Arbeit, in Schweigen und Meditation offen zu sein für den Anruf Gottes und die Anliegen der Menschen. Mechtilde de Bar (1614-1698), die 1653 in Paris das erste Kloster der Benediktinerinnen vom Heiligsten Sakrament gründete, verband benediktinische Spiritualität mit der Verehrung und Anbetung Christi im Altarssakrament. Somit prägen das feierliche Chorgebet, das tägliche Choralamt und die eucharistische Anbetung unsere monastische Gemeinschaft.

Unser Kloster wurde 1899 von Benediktinerinnen aus Bonn-Endenich "am Kreitz" bei Neuss gegründet und 1901 zum Priorat erhoben. Das Kloster mit der durch ein Vermächtnis finanzierten Kirche wurde von der Bevölkerung geschätzt, konnte man doch seine Nöte und Sorgen den Schwestern anvertrauen und ihrem Gebet anempfehlen. Doch der 2. Weltkrieg brachte großes Unheil über das Haus: Durch einen schweren Bombenangriff 1943 wurden große Teile der Klosteranlage zerstört und 23 Schwestern fanden den Tod. Nach dem Krieg entstand Kloster Kreitz wieder aus den Trümmern, und das kontemplative Leben konnte wieder aufgenommen werden. Inzwischen ist Kloster Kreitz ein "Kloster am Rande der Stadt".

Einsatzgebiete

Über 800 Schwestern in 45 Klöstern Europas leben heute in dieser Spiritualität. Den Lebensunterhalt verdienen sie sich - je nach den örtlichen Gegebenheiten - u.a. mit: Hostienbäckerei, Stickerei, Aufnahme von Gästen, seien es Tagesgäste, die Informationen über unser Leben erbitten, seien es Anfragen für Besinnungstage oder Einzel- und Gruppenexerzitien. "An Gästen wird es dem Kloster nie fehlen." (vgl. RB 54,16)

Lebensform

Benediktinisches Leben ist immer Leben in Gemeinschaft unter Regel und Abt (vgl. RB 1,2). "Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden" ist eine der zentralen Aussagen der Regel des hl. Benedikt. Der ganze Tagesrhythmus ist von den Gebetszeiten geprägt. Auch die Arbeitsbereiche für die Sicherung des Lebensunterhaltes ("Die Mönche sollen von der Arbeit ihrer Hände leben" vgl. RB. 48,8) werden so gewählt, dass das Opus Dei seinen zentralen Platz im Leben der Gemeinschaft behält.

Aufnahme und Ausbildung 

Ein Mindestalter von 18 Jahren mit Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sind Voraussetzung für die Aufnahme in die Gemeinschaft, ebenso geistige und seelische Gesundheit. Mindestens 1/2 Jahr Postulat und 2 Jahre Noviziat gehen der zeitlichen Profess voraus, die für 3 Jahre abgelegt wird. In der Feierlichen Profess bindet sich die Schwester für ihr ganzes Leben an Gott und die klösterliche Gemeinschaft, wissend, dass sie ihr JA nur sprechen kann, weil Gott zuvor sein JA zu ihr gesprochen hat. Eine besondere Berufsausbildung ist nicht nötig, da Aus- und Weiterbildung je nach Eignung und Neigung der Einzelnen und den Bedürfnissen der Gemeinschaft miteinander besprochen und durchgeführt werden.

Kontaktadresse 

Kloster Kreitz 
Am Kreitz 1 
41472 Neuss (Holzheim) 
Tel.: 02131 8793 
Fax: 02131 8593 21
E-Mail: info@benediktinerinnen-neuss.de