Nach katholischem Glauben ist die Ehe an sich unwiderruflich und insofern für die Partner lebenslang bindend. Auch wenn die Lebensgemeinschaft aufgegeben und die Ehe staatlich geschieden wurde, besteht die Bindung einer gültigen Ehe für die Kirche weiter, falls nicht einer der beiden Partner verstorben ist.
Eine gültige Ehe bildet daher für die Rechtsordnung der Kirche ein Ehehindernis, das dem gültigen Abschluss und der Anerkennung einer nachfolgenden Ehe entgegensteht, selbst wenn es eine kirchliche Trauung gäbe. Das Hindernis des bestehenden Ehebandes wird fachsprachlich bezeichnet mit dem lateinischen Begriff ligamen (= Binde, Verband). Nach katholischem Verständnis ergibt sich das Hindernis aus dem natürlichen Wesen der Ehe; und es betrifft insofern auch die Ehen der Nichtkatholiken.
Wegen bestehenden Ehebandes bleibt eine Eheschließung ungültig für die katholische Kirche, wenn folgende Voraussetzungen zugleich vorliegen:
- Abschluss einer Ehe durch (nicht formpflichtige) Personen,
von denen zumindest eine bereits verheiratet war. - Abschluss dieser Ehe zu Lebzeiten beider Partner der Vorehe
(d.h. der andere Partner war zu diesem Zeitpunkt nicht verstorben); - kein ernstzunehmender Zweifel an einer Gültigkeit der Vorehe
(d.h. ein beeinträchtigtes Eheversprechen, ein Ehehindernis oder ein Formmangel
läßt sich nicht behaupten).